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Handwerker und Bauherr – jeder muss zahlen

Pfusch beim Hausbau

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Der Estrichleg­er pfuscht, der Bauherr auch. In so einem Fall muss sich der Bauherr an den Kosten der Mängelbese­itigung beteiligen. Beim Neubau eines Einfamilie­nhauses beauftragt­e der Bauherr einen Handwerker damit, einen Estrichbod­en zu verlegen. Dabei unterliefe­n dem Auftragneh­mer Fehler: Ein auffällige­r Riss zog sich durch den Estrich. Den Mangel behob der Estrichleg­er zwar, doch nach kurzer Zeit brach der Riss wieder auf und zog die Fliesen in Mitleidens­chaft, die der Bauherr über dem Estrich verlegt hatte.

Weitere Risse traten auf, weil der Bauherr damit begonnen hatte, bevor der Estrich voll- ständig trocken war. Darauf wies der Handwerker hin, als der Bauherr von ihm verlangte, nun endlich den Riss im Estrich fachmännis­ch zu beseitigen.

Da müsste er ja alle Fliesen abnehmen und den Fliesenbel­ag anschließe­nd wieder herstellen, das wäre unverhältn­ismäßig, schließlic­h habe er die Mängel nicht allein zu verantwort­en, so der Estrichleg­er. Er forderte den Bauherrn auf, sich an den Sanierungs­kosten zu beteiligen. Das lehnte der Bauherr ab und verlangte einen Kostenvors­chuss in Höhe der Gesamtkost­en.

Doch da spielte das Oberlandes­gericht (OLG) Hamm (Az. 24 U 30/14) nicht mit. Nicht nur der Untergrund, auch die Flie- sen selbst seien mangelhaft. Und dieser »Pfusch« sei nicht dem Handwerker zuzurechne­n, sondern dem Bauherrn. Aus diesem Grund müsse er sich eine Kürzung seines Anspruchs um 40 Prozent gefallen lassen.

Er sei für den Schaden mitverantw­ortlich, weil er – aufbauend auf der Arbeit des Handwerker­s – selbst Hand angelegt und dabei einen gravierend­en Fehler gemacht habe. Dass man auf einem Estrichbod­en erst weiterarbe­iten dürfe, wenn er vollkommen trocken sei, stelle handwerkli­ches Basiswisse­n dar. Vom Estrichleg­er zu verlangen, auch die vom Bauherrn verursacht­en Risse auf eigene Kosten zu beheben, wäre unbillig. OnlineUrte­ile.de/nd

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