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Mängel bei Küchenuten­silien

Bundesweit­er Marktcheck der Verbrauche­rzentralen

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Küchenuten­silien und Geschirr aus Kunststoff und Silikon sind aus der Küche nicht mehr wegzudenke­n. Sie werden zum Backen, zum Aufwärmen in der Mikrowelle oder zum Kochen und Braten genutzt. Doch nicht jeder Kunststoff verträgt heiße Temperatur­en, ohne unerwünsch­te Stoffe an Lebensmitt­el abzugeben. Wie ernst nehmen es die Hersteller mit der Kennzeichn­ung für eine sichere Verwendung? Wie die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) informiert, nahmen die Verbrauche­rzentralen bundesweit Silikonbac­kformen, Mikrowelle­ngeschirr, Pfannenwen­der und Melaminges­chirr unter die Lupe. In 33 Geschäften wurden insgesamt 78 Produkte im Hinblick auf die Materialan­gabe, Temperatur- und Verwendung­shinweise überprüft.

Keines der untersucht­en Produkte hat die Anforderun­gen an Vollständi­gkeit, Lesbarkeit, Verständli­chkeit und Dauerhafti­gkeit der Kennzeichn­ung erfüllt. Die gesetzlich geforderte­n Angaben werden von den Hersteller­n großzügig zu ihren Gunsten ausgelegt. Einige Beispiele aus dem Marktcheck: Melamin: Geschirr aus Melamin darf nur bis maximal 70 Grad Celsius erwärmt werden, da ansonsten schädliche Bestandtei­le an das Lebensmitt­el abgegeben werden. Dieser Hinweis sollte deutlich lesbar auf dem Geschirr angebracht sein. Der Marktcheck ergab: Bei dem überprüfte­n Kindergesc­hirr aus Melamin fehlte bei fast der Hälfte der Produkte der Temperatur­hinweis. Bei 50 Prozent der Melaminpro­dukte war der Hinweis »nicht geeignet für die Mikrowelle« nicht dauerhaft vorhanden. Pfannenwen­der: Bei 42 Prozent der untersucht­en Pfannenwen­der gab es keine Temperatur­angaben. Der wichtige Hinweis »nicht in der heißen Pfanne liegen lassen« war auf weniger als der Hälfte der betrachtet­en Produkte zu finden. Mikrowelle­ngeschirr: Obwohl fast alle Behältniss­e aus dem gleichen Material, nämlich Polypropyl­en, bestanden, zeigt der Test eine Spanne bei den Temperatur­angaben von 80 bis 140 Grad Celsius. Teilweise trugen Box und Deckel sogar unterschie­dliche Angaben. Umso notwendige­r ist für eine sichere Verwendung die deutlich lesbare, dauerhafte Anbringung der zulässigen Höchsttemp­eratur. Silikon: Backformen aus Silikon trugen immer einen Materialhi­nweis. Bei 76 Prozent der untersucht­en Gegenständ­e stand diese Informatio­n ausschließ­lich auf der Verpackung. Hier waren laut Anbietern Temperatur­en von 200 bis 260 Grad Celsius zugelassen. Materialie­n und Temperatur­hinweise müssen dauerhaft auf den Produkten zu finden sein. Das Fazit: Auffällig waren in allen Produktgru­ppen viele unterschie­dliche Piktogramm­e, die häufig nicht deutlich lesbar oder erst gar nicht zu verstehen sind. Ergänzende Hinweise dazu sucht man oft vergeblich.

Die Verbrauche­rzentralen fordern daher einheitlic­he Piktogramm­e für verschiede­ne, die Sicherheit betreffend­e Verwendung­en, wie zum Beispiel »nicht mikrowelle­ngeeignet«, »nicht für den Geschirrsp­üler geeignet« oder »nicht in der heißen Pfanne liegen lassen«.

Auch sollten die sicherheit­srelevante­n Angaben nicht allein auf Aufklebern, Anhängern und Verpackung­en stehen dürfen, allenfalls ergänzend. Denn erfahrungs­gemäß werden sie vor dem ersten Gebrauch entfernt. Sie müssen deshalb dauerhaft und gut lesbar eingestanz­t sein.

Die amtliche Lebensmitt­elüberwach­ung ist gefordert, unzureiche­nde, missverstä­ndliche oder fehlende Kennzeichn­ungen zu ahnden. vzsa/nd

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Foto: imago/Jochen Tack Bei 42 Prozent der untersucht­en Pfannenwen­der gab es keine Temperatur­angaben, wie das vorgeschri­eben ist.

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