Erklärung zu spät beim Finanzamt
Sachsen-Anhalts Landtagspräsident Gürth im Visier der Steuerfahnder
Magdeburg. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen Sachsen-Anhalts Landtagspräsidenten Detlef Gürth wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Das teilte ein Sprecher am Freitag mit und bestätigte damit mehrere Medienberichte.
Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass Gürth für die Jahre 2009 bis 2014 nicht rechtzeitig seine Einkommensteuererklärungen abgegeben habe, sagte Justizsprecher Armin Gebauer. Es gehe um den Verdacht von fünf Fällen der vollendeten und einem Fall der versuchten Steuerhinterziehung. Gürth betonte, er zahle regelmäßig die vom Finanzamt festgesetzten Steuern. Allerdings habe er die Erklärungen für 2012 und 2013 zu spät abgegeben. Er habe den Fehler gemacht, keine Fristverlängerung zu beantragen, sagte er auf Anfrage.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern wird bei Abgeordneten die Lohnsteuer nicht monatlich einbehalten. Stattdessen müssen sie in der Regel vier Mal im Jahr Vorauszahlungen entrichten, deren Höhe vom zuständigen Finanzamt festgesetzt wird. Ab einer bestimmten Höhe muss Gürth zufolge zusätzlich noch eine Jahreserklärung abgegeben werden.
»Mir ist bewusst, dass ich eine besondere Verantwortung in dem Amt habe«, sagte Gürth. Allerdings zahle er wie jeder andere Bürger Steuern und tue dies sogar gerne. Gürth war vor seiner Wahl zum Landtagspräsidenten 2011 auch als Unternehmensberater tätig. Heute arbeitet er nach eigenen Angaben noch als Freiberufler in einem Mediationsbüro – allerdings »auf Sparflamme«, wie er sagte.
Landtagssprecherin Ursula Lüdkemeier erklärte, die Immunität des CDU-Abgeordneten Gürth sei auf Antrag der Ermittler aufgehoben worden. Grundsätzlich hatte das Parlament bereits zu Beginn der Legislaturperiode zugestimmt, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen Abgeordnete ermitteln darf. Daher war nun nur noch eine formale Prüfung notwendig.
Für großes Aufsehen hatte 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) wegen angeblicher Falschaussage gesorgt, für das ebenfalls die Immunität aufgehoben worden war. Einige Monate später war das Verfahren eingestellt worden, weil sich für die Ermittler keine Anhaltspunkte ergaben, dass Haseloff vor einem Ausschuss gelogen hatte.