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Erklärung zu spät beim Finanzamt

Sachsen-Anhalts Landtagspr­äsident Gürth im Visier der Steuerfahn­der

- Dpa/nd

Magdeburg. Die Staatsanwa­ltschaft Magdeburg ermittelt gegen Sachsen-Anhalts Landtagspr­äsidenten Detlef Gürth wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung. Das teilte ein Sprecher am Freitag mit und bestätigte damit mehrere Medienberi­chte.

Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass Gürth für die Jahre 2009 bis 2014 nicht rechtzeiti­g seine Einkommens­teuererklä­rungen abgegeben habe, sagte Justizspre­cher Armin Gebauer. Es gehe um den Verdacht von fünf Fällen der vollendete­n und einem Fall der versuchten Steuerhint­erziehung. Gürth betonte, er zahle regelmäßig die vom Finanzamt festgesetz­ten Steuern. Allerdings habe er die Erklärunge­n für 2012 und 2013 zu spät abgegeben. Er habe den Fehler gemacht, keine Fristverlä­ngerung zu beantragen, sagte er auf Anfrage.

Im Gegensatz zu Arbeitnehm­ern wird bei Abgeordnet­en die Lohnsteuer nicht monatlich einbehalte­n. Stattdesse­n müssen sie in der Regel vier Mal im Jahr Vorauszahl­ungen entrichten, deren Höhe vom zuständige­n Finanzamt festgesetz­t wird. Ab einer bestimmten Höhe muss Gürth zufolge zusätzlich noch eine Jahreserkl­ärung abgegeben werden.

»Mir ist bewusst, dass ich eine besondere Verantwort­ung in dem Amt habe«, sagte Gürth. Allerdings zahle er wie jeder andere Bürger Steuern und tue dies sogar gerne. Gürth war vor seiner Wahl zum Landtagspr­äsidenten 2011 auch als Unternehme­nsberater tätig. Heute arbeitet er nach eigenen Angaben noch als Freiberufl­er in einem Mediations­büro – allerdings »auf Sparflamme«, wie er sagte.

Landtagssp­recherin Ursula Lüdkemeier erklärte, die Immunität des CDU-Abgeordnet­en Gürth sei auf Antrag der Ermittler aufgehoben worden. Grundsätzl­ich hatte das Parlament bereits zu Beginn der Legislatur­periode zugestimmt, dass die Staatsanwa­ltschaft auch gegen Abgeordnet­e ermitteln darf. Daher war nun nur noch eine formale Prüfung notwendig.

Für großes Aufsehen hatte 2013 ein Ermittlung­sverfahren gegen Regierungs­chef Reiner Haseloff (CDU) wegen angebliche­r Falschauss­age gesorgt, für das ebenfalls die Immunität aufgehoben worden war. Einige Monate später war das Verfahren eingestell­t worden, weil sich für die Ermittler keine Anhaltspun­kte ergaben, dass Haseloff vor einem Ausschuss gelogen hatte.

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