Bafög für Migranten
Auch im Hochschulbereich mehren sich die Stimmen, die eine effektivere Eingliederung von Migranten fordern. Die Politik reagiert, jedoch nach Meinung von Experten zu zögerlich. Mitte August billigte das Bundeskabinett den von Sozialministerin Andrea Nahles eingebrachten Antrag, die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) von August 2016 auf Januar vorzuziehen. Diese sieht für Migranten in Ausbildung eine Verkürzung der Wartezeit auf Bafög von vier Jahren auf 15 Monate vor. »Durch die gestiegene Zahl von Asylbewerbern stehen wir aktuell vor erheblichen Herausforderungen bei ihrer schulischen und beruflichen Eingliederung. Indem wir das Bafög nun schneller als ursprünglich geplant für die Betroffenen öffnen, tragen wir dieser Entwicklung Rechnung und setzen zugleich ein Zeichen des Willkommens. Integration funktioniert am besten durch Bildung«, schreibt Bundesbildungsministerin Johanna Wanka auf bmbf.de.
Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den Vorstoß, sieht aber laut gew.de weiteren Handlungsbedarf. Neben einem »bedarfsgerechten, flächendeckenden Ausbau von Grund- und Aufbaukursen in Deutsch als Zweitsprache« sollen minderjährige geflüchtete Kinder und Jugendliche ein »Recht auf Kita- und Schulbesuch ab dem ersten Tag« und ältere Jugendliche ein »Recht auf Schulbesuch über die Volljährigkeit hinaus« bekommen. Auch der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks Achim Meyer auf der Heyde ist zufrieden, dass Bewegung in die Sache kommt. Dennoch möchte er die »Wartezeit auf drei Monate« gekürzt sehen. Damit passe sich die Frist der Beschäftigungsverordnung an, postet er auf studentenwerke.de. Derzeit können Asylbewerber nach drei Mo- naten eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde erhalten, nach 15 Monaten dürfen sie dann ohne Erlaubnis arbeiten.
In Berlin hat sich indes eine Praxis der Ausländerbehörde durchgesetzt, die einer Eingliederung widerspricht. Um studieren zu können, müssen studierwillige Migranten, die kein Anspruch auf Bafög haben, derzeit einen Unterhalt in Höhe des geltenden Bafög-Satzes nachweisen. Das können Einkünfte aus der Arbeit oder aus Stipendien oder eine Bankbürgschaft sein. Da dieses vergleichsweise hohe Einkommen sehr selten sofort aufgebracht wird, vermerkt die Ausländerbehörde im Pass der Einwanderer, dass Studieren nicht erlaubt sei. Bei der Bildungsverwaltung stößt diese Praxis laut
rrb.de nun auf Kritik. »Die Flüchtlinge sind bei uns und wir wollen ihnen eine vernünftige Perspektive geben. Sie erhalten ohnehin Leistungen für den Lebensunterhalt, das wird zunächst nicht mehr, nur weil sie studieren.« Obgleich es kein generelles Studienverbot gebe, zeigt sich die Innenbehörde unbeeindruckt. »Es ist richtig, dass seitens der Berliner Ausländerbehörde zunächst diese Auflage erteilt wird. Sie wird jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gestrichen«, rechtfertigt sich die Behörde. Der Präsident der TU Berlin Christian Thomas lässt dies nicht gelten, denn viele Migranten können nicht wissen, dass der Stempel keine generelle Ablehnung bedeute. Auch er will diese Praxis beendet sehen.