nd.DerTag

Berlin Energie darf beim Gas nicht bieten

- Von Martin Kröger

Die Gasag hat vor dem Berliner Kammergeri­cht am Montag einen weiteren Erfolg erzielt. Aus Sicht des Kartellsen­ats des Kammergeri­chts ist nämlich die Nebeninter­vention von »Berlin Energie« in einem laufenden Verfahren unzulässig. Der landeseige­ne Betrieb ist Mitbewerbe­r um die Gasnetzkon­zession und Konkurrent der Gasag. Nachdem Landgerich­t Berlin bestätigte damit am Montag auch das Kammergeri­cht die Einschätzu­ng, dass die »Berlin Energie« mit seinen geringen wirtschaft­lichen Tätigkeite­n und seinen wenigen Mitarbeite­rn nur so etwas wie eine Platzhalte­rfunktion in dem Bieterverf­ahren um die Gasnetzkon­zession einnimmt.

»Damit dürfte klar sein, dass das Land Berlin auch in der Hauptsache um die Vergabe der Gasnetzkon­zession keine Erfolgscha­nce hat«, erklärte der Energieexp­erte der LINKEN, Harald Wolf, dem »nd«. Jetzt bleibe für das Land nur die Option, auf dem Verhandlun­gswege eine Mehrheitsb­eteiligung bei der Gasag zu erlangen, so Wolf.

Bei den rekommunal­isie-rungskriti­schen Organisati­onen wurde das Urteil am Montag unterschie­dlich gewertet. Die CDU erkannte vor allem eine Niederlage ihres Koalitions­partners. »Das Gericht hat klar und deutlich festgestel­lt, dass sich die SPD verzockt hat«, erklärte der Generalsek­retär der Union, Kai Wegner. Die Unternehme­nsverbände Berlin-Brandenbur­g (UVB) sahen dagegen den Weg frei für eine partnersch­aftliche Lösung des Landes mit den Privatunte­rnehmen beim Gas, aber auch beim Stromnetz.

Grüne und LINKE forderten unterdesse­n, die laufende Stromnetzv­ergabe auf null zu setzen. Berlin muss seinen landeseige­nen Mitbewerbe­r vernünftig ausstatten, sagt Harald Wolf. »Sonst ist Vattenfall der einzige Bewerber, der sich für 100 Prozent des Stromnetze­s bewirbt.«

Newspapers in German

Newspapers from Germany