nd.DerTag

Wer schreibt mich weiter krank?

Wenn der Arzt im Urlaub ist ...

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Ist der eigene Arzt in den Ferien, bekommt man die Folgekrank­schreibung­en bei dessen Vertretung­sarzt. Das ist besonders wichtig für Empfänger von Krankengel­d. Sie müssen ohne Lücke krankgesch­rieben sein – sonst gibt es kein Krankengel­d mehr. Sven B. bekommt Krankengel­d, aber seine Krankschre­ibung lief gestern aus. Als er seine neue Bescheinig­ung abholen möchte, steht er vor verschloss­ener Tür. Die Praxis ist wegen Urlaubs nicht besetzt ist. Ein Aushang informiert, wer die Vertretung übernommen hat. Aber um dort heute noch den Arzt zu erreichen, muss er sich beeilen. Denn dessen Sprechzeit­en sind andere als bei seinem Hausarzt.

»Schon ein einziger Tag ohne Krankschre­ibung ist für Empfänger von Krankengel­d fatal – denn dann kann die Kasse die Zahlungen komplett einstellen«, sagt Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungss­telle der Unabhängig­en Patientenb­eratung Deutschlan­d (UPD). Um das zu verhindern, muss man spätestens am ersten Werktag nach Ende der bisherigen Krankschre­ibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrank­schreibung holen. Übers Wochenende gilt diese Werktagsre­gelung allerdings nur, wenn man wegen derselben Krankheit weiter schrieben wird.

Falls der eigene Arzt im Urlaub ist, wendet man sich an seine Vertretung, die jeder Kassenarzt für diese Zeit organisier­en muss. Namen und Adresse des anderen Arztes findet man über dessen Anrufbeant­worter oder einen Aushang an der Praxistür heraus.

Was viele Betroffene nicht wissen: »Als Patient habe ich die Pflicht, selbst für eine lückenlose Krankschre­ibung zu sorgen«, so die UPD-Expertin. »Die Verantwort­ung liegt also bei mir persönlich – nicht beim Arzt.«

Krankengel­dempfänger sollten sich daher frühzeitig informiere­n, wann ihr Arzt im Urlaub ist und wer ihn vertritt. Zudem muss man mit der neuen Krankschre­ibung nicht bis zum letzten Tag warten. Eine Folgekrank­schreibung ist auch im Voraus möglich. UPD/nd

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Foto: dpa/Patrick Pleul Eine verflixte Situation: Der behandelnd­e Arzt hat Urlaub. Wie komme ich jetzt an meine Folgekrank­schreibung?

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