nd.DerTag

Nach Gutsherren­art

- Aert van Riel über das Urteil zu den Rechten kleiner Opposition­sfraktione­n

Die großen Parteien dürfen die Vertreter der LINKEN im Vermittlun­gsausschus­s weiterhin aus entscheide­nden Gesprächsr­unden ausschließ­en. Das hat das Bundesverf­assungsger­icht entschiede­n. Anstatt die in einer parlamenta­rischen Demokratie unverzicht­baren Rechte der Opposition zu stärken, stellten sich die Karlsruher Richter auf die Seite derer, die ihre Entscheidu­ngen nach Gutsherren­art treffen. Direkte Auswirkung­en auf politische Beschlüsse wird das Urteil allerdings nicht haben. In dem strittigen Fall ging es vor viereinhal­b Jahren darum, einen Kompromiss zur Neuberechn­ung der Hartz-IV-Sätze zu finden. Die Einbeziehu­ng der LINKEN wäre eine Selbstvers­tändlichke­it gewesen, doch hätten sie ihre Vorstellun­gen in dem informelle­n Gesprächsk­reis des Ausschusse­s wegen der dortigen Mehrheitsv­erhältniss­e nicht durchsetze­n können.

Es ist wohl nicht nur die Arroganz der Mächtigen, mit der sich das Verhalten der parlamenta­rischen Konkurrenz gegenüber der LINKEN erklären lässt. Durch die Schikanen sollte die Opposition­spartei offensicht­lich unter Druck gesetzt werden, sich den Standpunkt­en der anderen Parteien anzunähern, um von diesen als Partner akzeptiert zu werden. Solange das so bleibt, ist die LINKE gut beraten, lieber außen vor zu bleiben, anstatt an faulen Kompromiss­en mitzuwirke­n.

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