Die LINKE darf nicht mitarbeiten
Karlsruhe weist Klage zu Oppositionsrechten zurück
Die Linksfraktion sowie ihre früheren Abgeordneten Ulrich Maurer und Dagmar Enkelmann sind mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter urteilten am Dienstag, dass kleine Oppositionsparteien wie die LINKE keinen Anspruch auf eine formelle Beteiligung an Untergremien des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat haben.
Die anderen Parteien bemühten sich, die LINKE von den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss auszuschließen.
Anlass für die Klage waren Vorgänge, die sich Anfang 2011 abspielten. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals eine Neuberechnung der Hartz-IVSätze gefordert. Der Vermittlungsausschuss musste sich mit dem Thema befassen, weil der von SPD und Grünen dominierte Bundesrat eine Entscheidung der schwarz-gelben Bundesregierung blockierte. Die anderen Parteien bemühten sich daraufhin, die LINKE von den Verhandlungen im Ausschuss auszuschließen. Offensichtlich wollten sie ohne scharfe Kritiker des Hartz-IV-Systems eine Entscheidung finden. Die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe musste die LINKE durch eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht und einen Eilantrag durchsetzen. Die Arbeitsgruppe fand allerdings keinen Kompromiss. Dieser gelang erst in einem informellen Kreis. Den Politikern der Linkspartei wurde der Zugang zu dieser wichtigen Runde verweigert. Dadurch sah die Oppositionspartei ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt und klagte.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass das sogenannte Prinzip der Spiegelbildlichkeit im Bundestag, wonach dort jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein muss, zwar auch für den Vermittlungsausschuss gilt, nicht aber für dessen Arbeitsgruppen oder für informelle Gesprächsrunden außerhalb des Vermittlungsausschusses. Die Richter verwiesen zur Begründung auf die Geschäftsautonomie des Vermittlungsausschusses und auf dessen Aufgabe: Das Gremium solle bei schwierigen Gesetzgebungsvorhaben durch »intensive Sacharbeit« an der Suche nach einem mehrheitsfähigen Kompromiss für Bundestag und Bundesrat mitwirken. Ihm sei deshalb »ein weiter Spielraum autonomer Verfahrensgestaltung« eingeräumt worden.
Die LINKE sieht die Rechte kleiner Parteien durch das Urteil geschwächt. Parlamentsgeschäftsführerin Petra Sitte teilte mit, dass ihre Fraktion mit dem Urteil leben könne, sofern sich alle beteiligten Akteure im Vermittlungsausschuss an gute parlamentarische Gepflogenheiten hielten und an der Einbeziehung aller Positionen in die Konsensfindung interessiert seien. Realistisch scheint dies aber nicht zu sein. »Leider haben wir in der Vergangenheit andere Erfahrungen gemacht – und das gerade bei der Hartz-IV-Reform, von der Millionen Menschen betroffen sind«, kritisierte Sitte. Positiv bewertete sie hingegen, dass das Prinzip der Spiegelbildlichkeit bestätigt wurde. Zudem muss der Vermittlungsausschuss das Plenum umfassend informieren und darf Vorlagen aus den informellen Runden nicht erst wenige Stunden vor der Sitzung den Mitgliedern zuleiten.