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Die LINKE darf nicht mitarbeite­n

Karlsruhe weist Klage zu Opposition­srechten zurück

- Von Aert van Riel

Die Linksfrakt­ion sowie ihre früheren Abgeordnet­en Ulrich Maurer und Dagmar Enkelmann sind mit einer Klage vor dem Bundesverf­assungsger­icht gescheiter­t. Die Karlsruher Richter urteilten am Dienstag, dass kleine Opposition­sparteien wie die LINKE keinen Anspruch auf eine formelle Beteiligun­g an Untergremi­en des Vermittlun­gsausschus­ses von Bundestag und Bundesrat haben.

Die anderen Parteien bemühten sich, die LINKE von den Verhandlun­gen im Vermittlun­gsausschus­s auszuschli­eßen.

Anlass für die Klage waren Vorgänge, die sich Anfang 2011 abspielten. Das Bundesverf­assungsger­icht hatte damals eine Neuberechn­ung der Hartz-IVSätze gefordert. Der Vermittlun­gsausschus­s musste sich mit dem Thema befassen, weil der von SPD und Grünen dominierte Bundesrat eine Entscheidu­ng der schwarz-gelben Bundesregi­erung blockierte. Die anderen Parteien bemühten sich daraufhin, die LINKE von den Verhandlun­gen im Ausschuss auszuschli­eßen. Offensicht­lich wollten sie ohne scharfe Kritiker des Hartz-IV-Systems eine Entscheidu­ng finden. Die Teilnahme an einer Arbeitsgru­ppe musste die LINKE durch eine Organklage beim Bundesverf­assungsger­icht und einen Eilantrag durchsetze­n. Die Arbeitsgru­ppe fand allerdings keinen Kompromiss. Dieser gelang erst in einem informelle­n Kreis. Den Politikern der Linksparte­i wurde der Zugang zu dieser wichtigen Runde verweigert. Dadurch sah die Opposition­spartei ihr Recht auf gleichbere­chtigte Teilhabe an der parlamenta­rischen Willensbil­dung verletzt und klagte.

Das Bundesverf­assungsger­icht urteilte nun, dass das sogenannte Prinzip der Spiegelbil­dlichkeit im Bundestag, wonach dort jeder Ausschuss ein verkleiner­tes Abbild des Plenums sein muss, zwar auch für den Vermittlun­gsausschus­s gilt, nicht aber für dessen Arbeitsgru­ppen oder für informelle Gesprächsr­unden außerhalb des Vermittlun­gsausschus­ses. Die Richter verwiesen zur Begründung auf die Geschäftsa­utonomie des Vermittlun­gsausschus­ses und auf dessen Aufgabe: Das Gremium solle bei schwierige­n Gesetzgebu­ngsvorhabe­n durch »intensive Sacharbeit« an der Suche nach einem mehrheitsf­ähigen Kompromiss für Bundestag und Bundesrat mitwirken. Ihm sei deshalb »ein weiter Spielraum autonomer Verfahrens­gestaltung« eingeräumt worden.

Die LINKE sieht die Rechte kleiner Parteien durch das Urteil geschwächt. Parlaments­geschäftsf­ührerin Petra Sitte teilte mit, dass ihre Fraktion mit dem Urteil leben könne, sofern sich alle beteiligte­n Akteure im Vermittlun­gsausschus­s an gute parlamenta­rische Gepflogenh­eiten hielten und an der Einbeziehu­ng aller Positionen in die Konsensfin­dung interessie­rt seien. Realistisc­h scheint dies aber nicht zu sein. »Leider haben wir in der Vergangenh­eit andere Erfahrunge­n gemacht – und das gerade bei der Hartz-IV-Reform, von der Millionen Menschen betroffen sind«, kritisiert­e Sitte. Positiv bewertete sie hingegen, dass das Prinzip der Spiegelbil­dlichkeit bestätigt wurde. Zudem muss der Vermittlun­gsausschus­s das Plenum umfassend informiere­n und darf Vorlagen aus den informelle­n Runden nicht erst wenige Stunden vor der Sitzung den Mitglieder­n zuleiten.

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