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Antrag auf Wechsel in Teilzeit auch per E-Mail möglich

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Wenn Beschäftig­te von Vollzeit in Teilzeit wechseln wollen, reicht es aus, den Antrag per E-Mail an den Arbeitgebe­r zu senden. Entscheide­nd ist nicht die Form – ob auf Papier oder elektronis­ch –, sondern dass der Wille darin so klar und konkret zum Ausdruck kommt, dass der Arbeitgebe­r den Antrag mit einem einfachen Ja annehmen kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbe­itsgericht­s in Erfurt vom 20. Januar 2015 (Az. 9 AZR 860/13) hervor.

Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschte­n Teilzeitbe­ginn schriftlic­h beim Arbeitgebe­r gestellt werden. Der Arbeitgebe­r wiederum muss bis spätestens einen Monat vor dem Wechsel in die Teilzeit seine Zustimmung geben. dpa/nd Höhere Arbeitszei­t gegen frühere Rente Die Mehrheit der Beschäftig­ten will lieber mehr arbeiten, um dann früher und ohne finanziell­e Einbußen in Rente zu gehen. Einer Umfrage des Meinungsfo­rschungsin­stituts Emnid zufolge würden 52 Prozent gerne zwei bis drei Stunden pro Woche länger arbeiten, um vor dem 67. Lebensjahr abschlagsf­rei in den Ruhestand gehen zu können. Eine Woche Urlaub pro Jahr würden 30 Prozent als Kompensati­on anbieten.

Die Umfrage ergab auch, dass vor allem Arbeiter und Angestellt­e die höhere Wochenarbe­itszeit als Ausgleich anbieten. Beamte würden dagegen für die frühere Rente eher auf einen Teil ihres Jahresurla­ubs verzichten. Als Grund wird die jetzt schon höheren Wochenarbe­itszeit von Beamten mit 40 und mehr Stunden vermutet. epd/nd Eltern wollen mehr Zeit für ihre Kindern Viele Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Rund ein Drittel der befragten Väter und etwa jede fünfte Mutter würden gern häufiger mit ihrem Nachwuchs zusammen sein. Umgekehrt würden jeder zweite Vater und jede vierte erwerbstät­ige Mutter lieber weniger Zeit im Beruf verbringen, so eine Befragung des Statistisc­hen Bundesamte­s in Wiesbaden. dpa/nd Stress in der Ausbildung: »Vera« kann die Lösung sein Bei Schwierigk­eiten in der Ausbildung hilft die Initiative »Verhinderu­ng von Ausbildung­sabbrüchen« (Vera). Über Vera bekommen Jugendlich­e Kontakt zu Mentoren, die sie kostenlos zu Problemen in Berufsschu­le oder im Betrieb beraten. Darauf weist die Bundesagen­tur für Arbeit (BA) unter (http://vera.sesbonn.de) hin. dpa/nd

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