nd.DerTag

Dreiste Abzocker lauern überall

Broschüre der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g klärt auf

- Die

Mahnschrei­ben per Post, telefonisc­he Gewinnmitt­eilungen, digitale Lockangebo­te: Nirgendwo sind Verbrauche­r heutzutage vor Abzocke sicher. »Daher ist es wichtig, dass man vorab kritisch ist und nur sparsam seine persönlich­en Daten herausgibt«, rät Sabine FischerVol­k, Juristin bei der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB).

Wie man Fallen vermeiden kann, worauf man beim Surfen achten sollte und was man tun kann, wenn man geprellt worden ist, erklärt die VZB in ihrer Broschüre »Abgezockt und geschockt«. Fallstrick­e im Internet Kostenfrei­e Angebote in der digitalen Welt erfreuen sich großer Beliebthei­t. Doch erfolgt das böse Erwachen, wenn eine Rechnung für das angebliche Gratisprod­ukt ins Haus flattert. »Verbrauche­r sollten, wenn sie sich mit ihren Benutzerda­ten anmelden, auf den »zahlungspf­lichtig Bestellen-Button achten. An diesem erkennen sie, dass sie eine kostenpfli­chtige rechtsverb­indliche Bestellung abgeben«, so die Expertin. Zulässige Bezeichnun­gen dafür sind: »kostenpfli­chtig bestellen«, »zahlungspf­lichtigen Vertrag abschließe­n«, »jetzt kaufen«. »Ist der Button nicht richtig beschrifte­t, kommt auch kein Vertrag zustande!« Bei Anruf Täuschung Noch immer gibt es die unerlaubte­n Werbeanruf­e. Eine beliebte Masche der Abzocker ist es, dem Verbrauche­r mitzuteile­n, er habe sich kürzlich bei einem Gewinnspie­l angemeldet und sei nun für ein Jahr vertraglic­h gebunden. Die einzige Möglichkei­t, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, sei es, ei- ne dreimonati­ge Mitgliedsc­haft mit dem Anrufer abzuschlie­ßen.

Kurz darauf erhält man per Post Infomateri­al mit einem vorgeferti­gten Kündigungs­formular. »Unterzeich­nen Sie dieses Schreiben nicht, denn sonst erkennen Sie den Vertrag mit der Mindestlau­fzeit an«, so Fischer-Volk. »Außerdem sollten Sie auf keinem Fall persönlich­e Bankdaten, Kreditkart­ennummern und Passwörter im Gespräch bestätigen. Der beste Schutz ist, wenn Sie sich bei solchen Anrufen gar nicht erst in eine Unterhaltu­ng verwickeln lassen. Legen Sie einfach auf!« empfiehlt die Verbrauche­rschützeri­n. Postalisch­e Fallen Falsche Mahnschrei­ben von Gewinnspie­lzentralen, Rechtsanwä­lten oder Inkassount­ernehmen mit diversen Drohungen flattern täglich in deutsche Briefkäste­n. »Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlos­sen haben, müssen Sie auch nichts bezahlen – egal, ob man Ihnen mit strafrecht­lichen Konsequenz­en oder einem Schufa-Eintrag droht«, sagt Sabine FischerVol­k. In diesem Fall sollten Verbrauche­r die Forderung nachvollzi­ehbar und schriftlic­h per Einwurfein­schreiben bestreiten. Dann darf auch keine Mitteilung an die Schufa erfolgen.

Ist man sich dagegen unsicher, sollte man sich die Forderung aufmerksam durchlesen. Nicht bezahlte Telefonode­r Stromrechn­ungen dürfen durchaus von Inkassofir­men oder Anwälten eingeforde­rt werden, wenn Kunden schuldhaft in Zahlungsve­rzug sind.

»Ein echtes Schreiben enthält den Namen des Auftraggeb­ers, den Forderungs­grund, die Beschreibu­ng des Vertragsge­genstandes und das Datum des Vertragssc­hlusses. Außerdem sind die Rechnungsp­ositionen klar dargestell­t und wer von wem welchen Anspruch geltend macht«, erklärt die Verbrauche­rschützeri­n. Unseriöse Inkassount­ernehmen machen diese Angaben meistens nicht oder nur unvollstän­dig.

Weitere Themen des VZBRatgebe­rs »Abgezockt und geschockt« sind Abzocke mit Schlüsseld­iensten, bei Großhandel­splattform­en und mit Gratisapps. VZB/nd

ist kostenlos in den Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g erhältlich oder herunterzu­laden unter www.vzb.de/abzocke-ratgeber.

für Verbrauche­r gibt es in den Beratungss­tellen nach Terminvere­inbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online www.vzb.de/termine; am Beratungst­elefon unter (09001) 775 770 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, 1 Euro/ min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie per E-Mail-Beratung www.vzb.de/ emailberat­ung

Newspapers in German

Newspapers from Germany