Dreiste Abzocker lauern überall
Broschüre der Verbraucherzentrale Brandenburg klärt auf
Mahnschreiben per Post, telefonische Gewinnmitteilungen, digitale Lockangebote: Nirgendwo sind Verbraucher heutzutage vor Abzocke sicher. »Daher ist es wichtig, dass man vorab kritisch ist und nur sparsam seine persönlichen Daten herausgibt«, rät Sabine FischerVolk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Wie man Fallen vermeiden kann, worauf man beim Surfen achten sollte und was man tun kann, wenn man geprellt worden ist, erklärt die VZB in ihrer Broschüre »Abgezockt und geschockt«. Fallstricke im Internet Kostenfreie Angebote in der digitalen Welt erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch erfolgt das böse Erwachen, wenn eine Rechnung für das angebliche Gratisprodukt ins Haus flattert. »Verbraucher sollten, wenn sie sich mit ihren Benutzerdaten anmelden, auf den »zahlungspflichtig Bestellen-Button achten. An diesem erkennen sie, dass sie eine kostenpflichtige rechtsverbindliche Bestellung abgeben«, so die Expertin. Zulässige Bezeichnungen dafür sind: »kostenpflichtig bestellen«, »zahlungspflichtigen Vertrag abschließen«, »jetzt kaufen«. »Ist der Button nicht richtig beschriftet, kommt auch kein Vertrag zustande!« Bei Anruf Täuschung Noch immer gibt es die unerlaubten Werbeanrufe. Eine beliebte Masche der Abzocker ist es, dem Verbraucher mitzuteilen, er habe sich kürzlich bei einem Gewinnspiel angemeldet und sei nun für ein Jahr vertraglich gebunden. Die einzige Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, sei es, ei- ne dreimonatige Mitgliedschaft mit dem Anrufer abzuschließen.
Kurz darauf erhält man per Post Infomaterial mit einem vorgefertigten Kündigungsformular. »Unterzeichnen Sie dieses Schreiben nicht, denn sonst erkennen Sie den Vertrag mit der Mindestlaufzeit an«, so Fischer-Volk. »Außerdem sollten Sie auf keinem Fall persönliche Bankdaten, Kreditkartennummern und Passwörter im Gespräch bestätigen. Der beste Schutz ist, wenn Sie sich bei solchen Anrufen gar nicht erst in eine Unterhaltung verwickeln lassen. Legen Sie einfach auf!« empfiehlt die Verbraucherschützerin. Postalische Fallen Falsche Mahnschreiben von Gewinnspielzentralen, Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen mit diversen Drohungen flattern täglich in deutsche Briefkästen. »Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie auch nichts bezahlen – egal, ob man Ihnen mit strafrechtlichen Konsequenzen oder einem Schufa-Eintrag droht«, sagt Sabine FischerVolk. In diesem Fall sollten Verbraucher die Forderung nachvollziehbar und schriftlich per Einwurfeinschreiben bestreiten. Dann darf auch keine Mitteilung an die Schufa erfolgen.
Ist man sich dagegen unsicher, sollte man sich die Forderung aufmerksam durchlesen. Nicht bezahlte Telefonoder Stromrechnungen dürfen durchaus von Inkassofirmen oder Anwälten eingefordert werden, wenn Kunden schuldhaft in Zahlungsverzug sind.
»Ein echtes Schreiben enthält den Namen des Auftraggebers, den Forderungsgrund, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes und das Datum des Vertragsschlusses. Außerdem sind die Rechnungspositionen klar dargestellt und wer von wem welchen Anspruch geltend macht«, erklärt die Verbraucherschützerin. Unseriöse Inkassounternehmen machen diese Angaben meistens nicht oder nur unvollständig.
Weitere Themen des VZBRatgebers »Abgezockt und geschockt« sind Abzocke mit Schlüsseldiensten, bei Großhandelsplattformen und mit Gratisapps. VZB/nd
ist kostenlos in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg erhältlich oder herunterzuladen unter www.vzb.de/abzocke-ratgeber.
für Verbraucher gibt es in den Beratungsstellen nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online www.vzb.de/termine; am Beratungstelefon unter (09001) 775 770 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, 1 Euro/ min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie per E-Mail-Beratung www.vzb.de/ emailberatung