»Happy Birthday« für alle
Das Geburtstagslied »Happy Birthday« ist weltbekannt – doch wem gehören die Rechte? Niemandem, hat jetzt ein Bundesgericht in Los Angeles entschieden: Das Lied ist Allgemeingut. Das Urteil ist eine Niederlage für den US-Musikriesen Warner Music Group, der bisher das Urheberrecht für sich beansprucht und kräftig abkassiert hatte, wenn »Happy Birthday« öffentlich oder zu kommerziellen Zwecken verwendet wurde. Warner werde das Urteil prüfen und weitere Optionen erwägen, sagte ein Firmensprecher der »Los Angeles Times« zufolge.
Das Urheberrecht wurde 1935 erstmals von der Firma Clayton F Summy angemeldet, doch nach Ansicht von Richter George King galt dieses nur für ein Klavier-Arrangement der Melodie, nicht für den Text. Warner hatte sich 1988 die Rechte gesichert und seitdem kassiert. Der Konzern nahm jedes Jahr rund zwei Millionen Dollar an Lizenzgebühren ein. Mit 5000 Dollar am Tag gilt »Happy Birthday« als eins der lukrativsten Lieder der Welt.
»Das ist schon immer so ein Witz in der Filmindustrie gewesen«, hatte die Filmemacherin Jennifer Nelson – eine der Klägerinnen – der Deutschen PresseAgentur im August gesagt. Die Regisseurin drehte einen Film über die Herkunft des Liedes – und hatte 1500 Dollar für die Nutzerlizenz gezahlt, als sie einen Artikel des Rechtswissenschaftlers Robert Brauneis fand, der das Urheberrecht für ungültig befand. 2013 entschied sie sich, mit zwei anderen Künstlern vor Gericht zu ziehen.
Die Ursprünge von »Happy Birthday to You« gehen auf die von Deutschen beeinflusste Kindergartenbewegung in den USA zurück. 1893 komponierte Mildred Hill aus Kentucky mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty, das Lied. Es hieß ursprünglich »Good Morning to You« (»Ich wünsche dir einen Guten Morgen«). Mit seiner einfachen Melodie, die Kinder leicht behalten und jeden Morgen singen konnten, sollte es im Unterricht als Lernmittel genutzt werden.
Richter King schrieb in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht klar, wer den Text verfasst hatte. Die Hill-Schwestern zumindest haben ihre Rechte auf den Text nie geltend gemacht. In Deutschland ist laut der Verwertungsgesellschaft Gema »Happy Birthday to You« ohnehin nur noch bis Ende 2016 durch das Urheberrecht geschützt. Die Auswirkungen des US-Urteils auf die Rechtslage in Deutschland müssten zunächst geprüft werden, sagte eine Sprecherin.