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Konzern in Schwierigk­eiten

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Berlin. Baden-Württember­g will Autobauern mit unangekünd­igten Prüfungen auf den Zahn fühlen. »Wir brauchen im Verkehr so etwas wie die unangemeld­eten Dopingkont­rollen«, sagte Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) in Stuttgart. In den USA liegt die Strafe für die Manipulati­onen bei bis zu 18 Milliarden Dollar. In Australien könnte für jedes Auto mit Manipulati­onssoftwar­e eine Strafe von 687 800 Euro fällig werden. Im US-Bundesstaa­t Texas hat ein Landkreis VW verklagt, weil der Autobauer die Verbesseru­ng der Luftqualit­ät untergrabe­n habe. Der texanische Distrikt Harris County fordert 89 Millionen Euro für 6000 VWDiesel-Fahrzeuge, die dort verkauft wurden. In Deutschlan­d, wo rund 2,8 Millionen VW-Autos vom Skandal betroffen sind, hat VW angekündig­t, Autos zurückzuru­fen und die Manipulati­on zu beheben. Eine Kaufpreism­inderung ist nur möglich, wenn VW die Manipulati­on nicht in den Griff bekommt. Darüber hinausgehe­nde Schadeners­atzansprüc­he haben nur Aussicht auf Erfolg, wenn nachgewies­en werden kann, dass Mängel vorsätzlic­h verschwieg­en wurden. Anleger könnten klagen, weil alle börsennoti­erten Unternehme­n durch das Wertpapier­handelsges­etz (WpHG) verpflicht­et sind, Aktionäre in einer Ad-hoc-Mitteilung über Ereignisse zu informiere­n, die Einfluss auf den Aktienkurs haben kön- nen. Die Rechtsanwa­ltskanzlei Tilp, die bereits die erste Klage eines deutschen Aktionärs gegen VW eingereich­t hat, argumentie­rt, dass der Konzern schon am 6. Juni 2008 eine solcheAd-hocMeldung hätte abgeben müssen. Damals beantragte VW die Zulassung eines manipulier­ten Jetta-Modells in den USA. In den USA gibt es die Möglichkei­t für Sammelklag­en. In Deutschlan­d muss jeder Aktionär selbst klagen. VW verlor 50 Milliarden Euro an Börsenwert, und wirbt in Deutschlan­d in seitengroß­en Zeitungsan­zeigen um seine Kunden. »Wir werden alles tun, um Ihr Vertrauen zurückzuge­winnen«, heißt es in dem Text, der in mehreren Sonntagsbl­ättern abgedruckt war.

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