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Hoffen auf besseren Datenschut­z

Die Nutzer erwarten mehr Sicherheit bei der Übertragun­g auf US-Server

- Sot

Für die europäisch­en Nutzer ist es eine gute Nachricht, dass der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) am Dienstag die Safe-Harbor-Vereinbaru­ng gekippt hat. Wenn sie im Internet surfen, auf Facebook aktiv sind oder online einkaufen, übermittel­n Unternehme­n laufend Daten auf US-Server. Diese Informatio­nen sollen künftig besser vor den Kraken des US-Geheimdien­stes geschützt werden.

Die rund 5000 Unternehme­n allerdings, die Daten bisher nach der Safe-Harbor-Vereinbaru­ng übermittel­t haben, müssen mit der Gerichtsen­tscheidung mit erhebliche­n Unannehmli­chkeiten rechnen, befürchtet der digitale Branchenve­rband Bitkom. »Große Unternehme­n haben zum Teil Hunderte Verträge auf der Basis von Safe Harbor geschlosse­n, die jetzt hinfällig werden.« Aber auch kleinere Firmen müssen künftig einen deutlich höheren Aufwand betreiben, um nachzuweis­en, wo und wie die Daten verarbeite­t werden. Außerdem könnten zusätzlich­e Kosten auf die Unternehme­n zukommen, wenn in Europa neue Rechenzent­ren entstehen.

Für die Nutzer wird sich im Alltag voraussich­tlich nicht viel ändern. Es gilt weiterhin die europäisch­e Datenschut­z-Grundveror­dnung von 1995, die verschiede­ne Wege vorsieht, um personenbe­zogene Informatio­nen von Europäern in andere Länder zu übermittel­n – etwa über die Einwilligu­ng der Nutzer. Die Anbieter müssen in diesem Fall dafür garantiere­n, dass sie die in Europa geltenden Datenschut­zrechte wahren. Dieser Schutz wurde mit der Safe-Harbor-Vereinbaru­ng einfach vorausgese­tzt.

Facebook sieht sich von dem Urteil übrigens nicht unmittelba­r betroffen, obwohl das Urteil aus einem Verfahren gegen das Unternehme­n hervorging. Das soziale Netzwerk greift bereits seit Jahren nicht auf die Safe-HarborVere­inbarung zurück, um die Datensiche­rheit zu gewähren. Die europäisch­e Tochter Facebook Irland schloss Verträge mit Facebook in den USA für die Datenüberm­ittlung ab. Die EuGH-Richter wiesen die irischen Datenschut­zbehörde in ihrem Urteil aber an zu prüfen, ob diese Datenübert­ragung sicher ist. Andernfall­s müsse der Kanal ebenso gestoppt werden.

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