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Staranwalt für Volkswagen

In den USA drohen wie im Fall BP Milliarden­strafen

- Von Kurt Stenger

Kaum jemand weiß besser, wie unnachgieb­ig der US-Staat gegen Konzerne vorgeht, die gegen Luftreinhe­itsgesetze verstoßen haben, als Stuart Drake. Der Anwalt von der Kanzlei Kirkland & Ellis LLP mit Jura-Abschlüsse­n in Yale und Cambridge, verteidigt seit mehr als 15 Jahren Unternehme­n, die von der Bundesumwe­ltschutzbe­hörde EPA oder in besonders strengen Bundesstaa­ten wie Kalifornie­n belangt wurden. Besonders die Autoindust­rie zählt zu seinen Klienten. Drake, dem in Fachkreise­n ein »meisterlic­hes Rechtsvers­tändnis« nachgesagt wird, vertrat schon Konzerne wie General Motors und Toyota, aber auch Branchenve­rbände, die im Gesetzgebu­ngsverfahr­en ihren Lobbyeinfl­uss geltend zu machen versuchten. Kein Wunder, dass der Staranwalt, dem üblicherwe­ise ein ganzer Stab an Kirkland-Anwälten zur Seite steht, nun VW im anstehende­n Rechtsstre­it über Verstöße gegen US-Umweltgese­tze vertreten soll.

Die Kanzlei, ein wahrer Riese in der Advokatenb­ranche mit gut 100-jähriger Geschichte, beschäftig­t gut 1600 Rechtsanwä­lte in fünf Ländern. Zu den bislang prominente­sten Klienten von Kirkland & Ellis zählt der britische Multi BP, der gerade seine Rechnung wegen der Ölpest nach der Explosion der Fördeplatt­form »Deepwater Horizon« im Golf von Mexico im April 2010 präsentier­t bekommen hat: Die Rekordsumm­e von 20,8 Milliarden Dollar muss der Ölkonzern im Rahmen der zivilrecht­lichen Verfahren an die Vereinigte­n Staaten, fünf Bundesstaa­ten und mehr als 400 Kommunen zahlen, wie aus der am Montag verkündete­n Einigung hervorgeht. Zuvor hatte BP schon ein 4,5-Milliarden-DollarBußg­eld an die EPA und zig Milliarden für die Beseitigun­g der Schäden sowie zur Entschädig­ung von Privatpers­onen und Unternehme­n berappen müssen.

Der Einigung waren jahrelange juristisch­e Auseinande­rsetzungen und intensive außergeric­htliche Verhandlun­gen vorausgega­ngen. Selbst die Kirkland-Staranwält­e konnten für ihren Klienten nur den finanziell­en Schaden einigermaß­en in Grenzen halten. Dies dürfte auch das Ziel von VW bei den anstehende­n Klagen im Manipulati­onsskandal sein. Und die Bußgelder und Entschädig­ungszahlun­gen in den zahlreiche­n Verfahren von BP dürften einen Vorgeschma­ck bieten, was dem deutschen Autokonzer­n droht.

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