Eine drogensüchtige Mutter muss das Sorgerecht abgeben
Sorgerecht
Gefährdet eine Mutter durch ihr Verhalten und mit Drogenkonsum das Wohl ihrer Kinder, so kann ihr das Sorgerecht entzogen werden. Das bestätigte das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 9 UF 3/13) und wies die Beschwerde einer mehrfachen Mutter zurück
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, war eine Mutter nach einem Wasserschaden in der Wohnung zu einem Bekannten gezogen. Drei ihrer vier Kinder brachte sie dabei in Wohngruppen und Pflegefamilien un- ter. Später zog die Mutter dann in eine größere Wohnung, um ihre Kinder wieder zu sich zu holen. Dabei mussten ihr Familienhelfer unter die Arme greifen, denn zwischenzeitlich hatte sie noch zwei weitere Kinder bekommen.
Die Frau wurde dann bei einer Verkehrskontrolle auch noch ohne Führerschein erwischt, denn den hatte sie zuvor wegen Alkohol am Steuer verloren. Zudem lieferte ein Drogentest positive Ergebnisse, so dass das Amtsgericht schließlich ein Verfahren gegen die Mutter einleitete. Die wollte jedoch das Sorgerecht für alle ihre Kinder zurück.
Laut dem Oberlandesgericht Brandenburg war das für die Kinder aber unzumutbar. Die Familienhelfer vertraten bereits nach kurzer Zeit im Haushalt der Mutter die Meinung, dass sie nicht selbstständig für ihre Kinder sorgen könne. Beispielsweise nehme sie Termine nicht wahr, melde die Kinder nicht zur Schule an und ihre beiden Jüngsten habe sie weder ärztlich untersuchen noch impfen lassen. Während der letzten zwei Schwangerschaften habe sie außerdem Alkohol und Drogen konsumiert.
»Mit diesem Verhalten hat die Mutter das Wohl und die Gesundheit ihrer Kinder mehrfach nachhaltig gefährdet«, verweist Rechtsanwalt Michael Galow von der Deutschen Anwaltshotline auf die Entscheidung des Gerichtes. D-AH/nd