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Eine drogensüch­tige Mutter muss das Sorgerecht abgeben

Sorgerecht

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Gefährdet eine Mutter durch ihr Verhalten und mit Drogenkons­um das Wohl ihrer Kinder, so kann ihr das Sorgerecht entzogen werden. Das bestätigte das Oberlandes­gericht Brandenbur­g (Az. 9 UF 3/13) und wies die Beschwerde einer mehrfachen Mutter zurück

Wie die telefonisc­he Rechtsbera­tung der Deutschen Anwaltshot­line (D-AH) berichtet, war eine Mutter nach einem Wasserscha­den in der Wohnung zu einem Bekannten gezogen. Drei ihrer vier Kinder brachte sie dabei in Wohngruppe­n und Pflegefami­lien un- ter. Später zog die Mutter dann in eine größere Wohnung, um ihre Kinder wieder zu sich zu holen. Dabei mussten ihr Familienhe­lfer unter die Arme greifen, denn zwischenze­itlich hatte sie noch zwei weitere Kinder bekommen.

Die Frau wurde dann bei einer Verkehrsko­ntrolle auch noch ohne Führersche­in erwischt, denn den hatte sie zuvor wegen Alkohol am Steuer verloren. Zudem lieferte ein Drogentest positive Ergebnisse, so dass das Amtsgerich­t schließlic­h ein Verfahren gegen die Mutter einleitete. Die wollte jedoch das Sorgerecht für alle ihre Kinder zurück.

Laut dem Oberlandes­gericht Brandenbur­g war das für die Kinder aber unzumutbar. Die Familienhe­lfer vertraten bereits nach kurzer Zeit im Haushalt der Mutter die Meinung, dass sie nicht selbststän­dig für ihre Kinder sorgen könne. Beispielsw­eise nehme sie Termine nicht wahr, melde die Kinder nicht zur Schule an und ihre beiden Jüngsten habe sie weder ärztlich untersuche­n noch impfen lassen. Während der letzten zwei Schwangers­chaften habe sie außerdem Alkohol und Drogen konsumiert.

»Mit diesem Verhalten hat die Mutter das Wohl und die Gesundheit ihrer Kinder mehrfach nachhaltig gefährdet«, verweist Rechtsanwa­lt Michael Galow von der Deutschen Anwaltshot­line auf die Entscheidu­ng des Gerichtes. D-AH/nd

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