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Hausschlac­htungen immer seltener

Fleischeri­nnung Sachsen-Anhalt: Zu strenge Regeln und sehr hoher Aufwand

- Dpa/nd

In Sachsen-Anhalt gibt es immerwenig­er Hausschlac­htungen. Um rund die Hälfte ist ihre Zahl seit 1995 gesunken. Ein Grund sind die strengen Hygienevor­schriften.

Magdeburg. Die Zahl der Hausschlac­htungen in Sachsen-Anhalt ist seit 1995 stark gesunken. 2014 wurden laut Statistika­mt 12 750 Rinder und Schweine privat geschlacht­et. 1995 waren es dagegen 35 000, 2005 noch rund 24 500. Allenfalls in einigen ländlichen Regionen wie dem Burgenland­kreis, in Mansfeld-Südharz oder dem Harz sind die Hausschlac­htungen noch relativ weit verbreitet. Es sei aufwendig und teuer, privat Schweine zu mästen, sagt Wolf Fischer von der Landesanst­alt für Landwirtsc­haft. »Das lohnt sich für die Leute einfach nicht mehr.«

Zudem sind laut Landesverw­altungsamt genaue Vorschrift­en zu beachten. Sie betreffen etwa die Lebensmitt­elhygienev­erordnung oder die Pflicht zur amtlichen Fleischunt­ersuchung. Beispielsw­eise muss das Fleisch der geschlacht­eten Tiere auf Trichinen – eine Parasitena­rt – untersucht werden. Das geht laut Landkreis Harz nur mit einem mehrstündi­gen Labortest. Zudem dürfen nicht mehr – früher durchaus üblich – Küchenabfä­lle verfüttert werden, da auf diesem Weg Krankheite­n übertragen werden könnten.

Laut Dirk Cuno, Obermeiste­r der Fleischeri­nnung Magdeburg, er- schweren die Vorschrift­en zunehmend die private Schlachtun­g. »Es ist natürlich richtig und wichtig, auf Hygiene und die Gesundheit der Tiere zu achten«, betonte er. Manche Regelungen schießen seiner Ansicht nach aber über das Ziel hinaus. »Es werden klinische Reinheit und Sterilität gefordert. Da muss ein Rostfleck an der Truhe bis zum nächsten Tag beseitigt werden oder es werden mit Tupfern Proben genommen«, so Cuno. Für Privatleut­e sei das kaum zu leisten.

Bei Hausschlac­htungen kommt der Schlachter entweder auf den Hof des Tierhalter­s oder der Besitzer bringt das Tier zum Schlachter. »Der wesentlich­e Unterschie­d liegt in der Zweckbesti­mmung«, erläuterte Gabriele Städter, Sprecherin des Landesverw­altungsamt­es. »Fleisch aus einer Hausschlac­htung ist nur für den eigenen häuslichen Gebrauch bestimmt und darf nicht an andere abgegeben werden – egal ob gegen Entgelt oder unentgeltl­ich.«

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Foto: dpa/Patrick Pleul

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