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Tempolimit für Berliner Allee

- Von Nicolas Šustr

Auf der von täglich bis zu 40 000 Fahrzeugen genutzten Berliner Allee in Weißensee gilt künftig auch tagsüber Tempo 30. Das hat das Verwaltung­sgericht Berlin am Montag entschiede­n. Anwohner Norbert Mahler hatte geklagt, weil sich die Verkehrsle­nkung Berlin (VLB) weigerte, trotz überschrit­tener Lärm- und Schadstoff­grenzwerte ein Tempolimit festzusetz­en.

Das war unrecht, weil der von der Stadtentwi­cklungs- und Umweltverw­altung herausgege­bene Luftreinha­lteplan genau dies vorsehe, befand das Gericht. Bereits 2012 wurde der Grenzwert für Stickstoff­dioxid um zehn Prozent überschrit­ten. »Wir sind erleichter­t, dass Berlin jetzt in der Berliner Allee endlich handeln muss«, sagt Martin Schlegel von der Umweltorga­nisation BUND, die die Klage unterstütz­t hatte. »Wir erwarten, dass das Tempolimit auch permanent überwacht wird, wie schon jetzt erfolgreic­h in der Schildhorn­straße in Steglitz praktizier­t«, sagt er.

Man erwarte Tempolimit­s auf allen Straßen mit Grenzwertü­berschreit­ungen. »Falls nicht, stehen die nächsten Anwohner, die klagen möchten, schon bereit.« Zu den Spitzenrei­tern gehören unter anderem die Leipziger Straße in Mitte und der Hardenberg­platz vor dem Bahnhof Zoo. Insgesamt sind fast 80 Hauptstraß­en betroffen.

»Das Urteil ist ein Erfolg für den Umweltschu­tz in Berlin – es gibt ein Recht auf saubere Luft und Ruhe«, kommentier­t Silke Gebel, umweltpoli­tische Sprecherin der Grünenfrak­tion im Abgeordnet­enhaus. Wenig überrasche­nd sieht der ADAC in Tempo 30 »keine Lösung«. Da der Verkehr stocke, müsse er verflüssig­t werden, sagt Jörg Becker. Neben einem attraktive­ren öffentlich­en Nahverkehr sieht man bei der Autofahrer­lobby die Lösung im »Ausbau des Straßenrin­gsystems im Osten«.

Die Stadtentwi­cklungsver­waltung neigt laut Sprecher Martin Pallgen dazu, vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht in Berufung zu gehen, will aber zunächst die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung abwarten. Flächendec­kende Tempolimit­s plane man nicht.

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