Lubmin soll nicht noch mehr strahlen
Mecklenburg-Vorpommern will zusätzlichen Atommüll im Zwischenlager Lubmin verhindern
Dürfen schwach- und mittelradioaktive Fremdabfälle für längere Zeit in Lubmin gelagert und bearbeitet werden? Das Verwaltungsgericht Greifswald sagte ja. Doch der Streit ist noch nicht entschieden. Greifswald. Der juristische Streit um die Lagerung atomarer Fremdabfälle im Zwischenlager Nord in Lubmin zieht sich weiter hin. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald rechnet im ersten Halbjahr 2016 mit einer Entscheidung über eine Berufung, die das Innenministerium erwirken will, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte.
Das Verwaltungsgericht hatte das Land im November 2014 verpflichtet, den Energiewerken Nord (EWN) als Betreiber des Zwischenlagers die Genehmigung zur Aufhebung der sogenannten befristeten Pufferlagerung von atomaren Fremdabfällen zu erteilen. Das Gericht hatte in seinem Urteil keine Berufung zugelassen. Dem Innenministerium steht aber das Recht zu, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen.
Bislang dürfen schwach- und mittelradioaktive Reststoffe, die nicht von den Ex-DDR-Atommeilern Lubmin und Rheinsberg stammen, jeweils bis zu fünf Jahre vor und nach ihrer Behandlung in Lubmin gelagert werden. Das Innenministerium hatte 2011 einen Antrag des Atomlagerbetreibers zur Ausweitung des Zeitrahmens abgelehnt, wogegen die EWN klagten.
Nach Auffassung des Innenministeriums liegt die Ausweitung der EWN-Aktivitäten nicht im Interesse des Landes. »Insofern wird die Landesregierung ihre rechtlichen Mittel ausschöpfen«, sagte eine Ministeriumssprecherin.
Laut Paragraf 124 der Verwaltungsgerichtsordnung ist eine Zulassung möglich, wenn beispielsweise Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen oder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.