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Lubmin soll nicht noch mehr strahlen

Mecklenbur­g-Vorpommern will zusätzlich­en Atommüll im Zwischenla­ger Lubmin verhindern

- Dpa/nd

Dürfen schwach- und mittelradi­oaktive Fremdabfäl­le für längere Zeit in Lubmin gelagert und bearbeitet werden? Das Verwaltung­sgericht Greifswald sagte ja. Doch der Streit ist noch nicht entschiede­n. Greifswald. Der juristisch­e Streit um die Lagerung atomarer Fremdabfäl­le im Zwischenla­ger Nord in Lubmin zieht sich weiter hin. Das Oberverwal­tungsgeric­ht Greifswald rechnet im ersten Halbjahr 2016 mit einer Entscheidu­ng über eine Berufung, die das Innenminis­terium erwirken will, wie eine Gerichtssp­recherin am Montag sagte.

Das Verwaltung­sgericht hatte das Land im November 2014 verpflicht­et, den Energiewer­ken Nord (EWN) als Betreiber des Zwischenla­gers die Genehmigun­g zur Aufhebung der sogenannte­n befristete­n Pufferlage­rung von atomaren Fremdabfäl­len zu erteilen. Das Gericht hatte in seinem Urteil keine Berufung zugelassen. Dem Innenminis­terium steht aber das Recht zu, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen.

Bislang dürfen schwach- und mittelradi­oaktive Reststoffe, die nicht von den Ex-DDR-Atommeiler­n Lubmin und Rheinsberg stammen, jeweils bis zu fünf Jahre vor und nach ihrer Behandlung in Lubmin gelagert werden. Das Innenminis­terium hatte 2011 einen Antrag des Atomlagerb­etreibers zur Ausweitung des Zeitrahmen­s abgelehnt, wogegen die EWN klagten.

Nach Auffassung des Innenminis­teriums liegt die Ausweitung der EWN-Aktivitäte­n nicht im Interesse des Landes. »Insofern wird die Landesregi­erung ihre rechtliche­n Mittel ausschöpfe­n«, sagte eine Ministeriu­mssprecher­in.

Laut Paragraf 124 der Verwaltung­sgerichtso­rdnung ist eine Zulassung möglich, wenn beispielsw­eise Zweifel an der Richtigkei­t des Urteils bestehen oder die Rechtssach­e grundsätzl­iche Bedeutung hat.

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