Weiter Dampf machen kann nichts schaden
Zum Leserbrief »Zigmal versprochen und wieder gebrochen«, 22.12., S. 18
Ich bin ganz und gar bei der in Fragen zur Rentenproblematik in Ost und West erfahrenen Martina Bunge: Für sie (wie für die Betroffenen) »ist es nach 25 Jahren deutscher Einheit höchste Zeit, dass die Regierung zumindest einen Stufenplan für die Angleichung der Rentenwerte Ost und West sofort auf den parlamentarischen Weg bringt. Den Wählerinnen und Wählern ist das schon xmal versprochen worden, auch von der Kanzlerin höchstpersönlich.«
Von den Betroffenen befürchten viele weitere Jahre Wartezeit, manche rechnen schon gar nicht mehr mit Rentengerechtigkeit und verweisen auf ihr Alter.
Was wurde nicht schon alles versucht! In Kontakten mit Parteienvertretern, über Petitionen, bei Demos – im Bündnis von Gewerkschaften und Sozialverbänden. Beizeiten wurden auch Anwälte bemüht. Eine Massenklage beim obersten Gericht war angedacht. Erreicht wurden nur immer wieder Versprechen der Regierenden, die aber leichthin gebrochen wurden. Konkrete Schritte zur Realisierung der diesbezüglichen Aussage im Koalitionsvertrag von Union und SPD sind überfällig. Die Unabhängige Seniorenvertretung Weimar hält starke Kritik aus einem Bürgergespräch fest: »Es besteht der berechtigte Eindruck, dass viele Vorschläge von Seniorenorganisationen, Gewerkschaften und Parteien durch die Bundesregierung ignoriert werden.«
Mangelnder Handlungswille steht inzwischen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung, die augenscheinlich nicht nur analytisch-kritisch, sondern auch emotional geführt werden muss, damit sich demokratischer Wille Geltung verschafft.
Dieser Tage hat nun MdB Iris Gleicke (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin, Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, in einer Korrespondenz bekräftigt: »Die Koalitionspartner haben sich ... darauf verständigt, eine vollständige Angleichung der beiden Rentensysteme Ost/West bis 2019 vorzunehmen. 2016 soll geprüft werden, wie weit der Angleichungsprozess vorangeschritten ist, ob eine Teilangleichung 2017 notwendig ist. Maßstab für eine mögliche Teilangleichung ist eine vollständige Angleichung der Rentenwerte bis Ende des Solidarpaktes im Jahr 2019.«
Bei aller Sympathie, die Frau Gleicke im Gegensatz zu ihrem Vorgänger von der Union verdient, kann es kein Fehler sein, wenn sie die Akteure um das ver.di-Bündnis von Gewerkschaften und Sozialverbänden für die Renteneinheit unterstützt, indem sie weiter »Dampf macht«.
Kurt Pittelkau, Berlin