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14 Parteien zur Wahl zugelassen

Rheinland-Pfalz: Liste für den 13. März steht fest

- Dpa/nd

Mainz. Die Wählerinne­n und Wähler in Rheinland-Pfalz bekommen am 13. März einen langen Stimmzette­l in die Hand: 14 Parteien sind zur Landtagswa­hl zugelassen, wie der Landeswahl­ausschuss am Mittwoch in Mainz entschied, darunter die Linksparte­i. Auch zwei Parteien der extremen Rechten werden auf den Stimmzette­l erscheinen. Nur in den Jahren 1996 und 2006 standen mehr Parteien zur Wahl, damals waren es jeweils 15.

Zehn Parteien mussten mindestens 2040 Unterschri­ften von Unterstütz­ern vorlegen. Diese

Noch am Montag versuchte ein AlfaMitgli­ed nach Angaben von Berres, die Zulassung der AfD in Frage zu stellen.

Voraussetz­ung wurde von allen erfüllt, stellte Landeswahl­leiter Jörg Berres während der öffentlich­en Sitzung fest. Davon befreit waren laut Gesetz die vier im Mainzer Landtag oder im Bundestag vertretene­n Parteien: Bündnis 90/Grüne, CDU, LINKE und SPD.

In dieser alphabetis­chen Reihenfolg­e beschlosse­n die neun Mitglieder des Gremiums auch die Zulassung. Hoffnung auf mindestens fünf Prozent der Stimmen und damit auf einen Einzug in den nächsten Landtag zu Mainz können sich – neben den derzeitige­n Landtagspa­rteien CDU, SPD und Grünen – laut Umfragen die Linksparte­i, FDP und AfD machen. Derzeit wird Rheinland-Pfalz von RotGrün regiert, die SPD ist in Mainz bereits seit einem Vierteljah­rhundert an der Macht.

Beim AfD-Ableger Allianz für Fortschrit­t und Aufbruch (Alfa), der ebenfalls zugelassen ist, merkte Landeswahl­leiter Berres eine Besonderhe­it an: Die rechtslibe­rale Partei verstieß Anfang Dezember bei der Sammlung von Unterschri­ften gegen das Wahlrecht, weil sie die Sammlung mit einem Gewinnspie­l für Reisen nach Straßburg und Brüssel verband. Die damals gesammelte­n 165 Unterschri­ften wurden nicht deshalb gewertet. Die Partei konnte aber 2490 gültige Unterschri­ften vorlegen und damit die geforderte Mindestzah­l 2040 übertreffe­n.

Noch am Montag versuchte ein Alfa-Mitglied nach Angaben von Berres, die Zulassung der AfD in Frage zu stellen – mit einer Beschwerde, dass bei der Versammlun­g für die Aufstellun­g der Liste eine falsche Adresse des Tagungsort­s in Bingen angegeben worden sei. Das habe die ordnungsge­mäße Aufstellun­g der Liste aber nicht beeinträch­tigt, stellte Berres fest.

Zugelassen zur Landtagswa­hl in Rheinland-Pfalz wurden auch zwei rechtsextr­eme Parteien: NPD wie Dritter Weg erfüllten die Voraussetz­ungen des Parteienge­setzes, und hätten auch die erforderli­che Zahl von Unterstütz­ern nachgewies­en, stellte der Landeswahl­leiter fest. Die im Jahr 2013 gegründete Partei Dritter Weg, so führte Berres aus, versuche ebenfalls, »über öffentlich­e Veranstalt­ungen auf die Willensbil­dung Einfluss zu nehmen« – eine der Voraussetz­ungen für die Zulassung zur Wahl.

Der Niersteine­r SPD-Vertreter im Landeswahl­ausschuss, Thomas Messer, fragte bei der Beratung über den Dritten Weg mit Blick auf dessen Beobachtun­g durch den Verfassung­sschutz: »Welche Rolle spielt die Verfassung­smäßigkeit bei der Zulassung des Wahlvorsch­lags?« Eine inhaltlich­e Prüfung der Parteiprog­ramme sei nicht Aufgabe des Landeswahl­ausschusse­s, erklärte Berres dazu.

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