Keine Komödie
Das ist so praktisch. Wenn ein Unternehmen beziehungsweise dessen Management den Laden in lauter kleine Klitschen zerlegt, die dann per Werkvertrag den Auftrag bekommen, die gleiche Arbeit zu machen wie zuvor, wird alles besser und billiger. Die Personalkosten sinken, denn die dann externen Dienstleister haben oft niedrigere Tarifstandards oder gar keinen Tarifvertrag. Und auch die lästigen Blockierer vom Betriebsrat kann man so gut loswerden.
Stellen wir uns vor: Da war mal eine Firma, sagen wir in Wolkenkuckucksheim, die hatte knapp über 1000 Beschäftigte und damit nach Recht und Gesetz 15 Mitglieder im Betriebsrat, vier davon von der Arbeit freigestellt. Dann kam jemand auf die pfiffige Idee, man könnte doch auslagern, was auszulagern geht: den Empfang, die Chauffeure, Die ITDienstleister, Stuhlschieber, Toilettenreiniger und Eckensteher. Wenn das alles vorbei ist, und der letzte Arbeitsrichter mit mehr oder weniger deutlich hörbarem Stoßseufzer schulterzuckend den Betriebsübergang nach Paragraf 613a für rechtens befunden hat, machen die selben Beschäftigten wie zuvor die selbe Arbeit wie zuvor, verdienen weniger Geld als zuvor, weil ihr Werkvertragsunternehmen keinen oder einen schlechteren Tarifvertrag hat. Und wenn die neue Firma pleite geht, haftet nicht der Auftraggeber also der ehemalige Arbeitgeber, sondern das Werkvertragsunternehmen, das angehalten ist oder sich selbst dazu anhält, die Leistung stets am billigsten anzubieten, um nicht aus der früher warmen Stube von der harten Konkurrenz gänzlich verbannt zu werden.
Das ist der Missbrauch von Werkverträgen, gegen den die Gewerkschaften so wettern und gegen den Bundesarbeitsministerin Nahles unlängst einen Gesetzentwurf vorlegte, den die Kanzlerin nach einem lauten Lamento aus der Wirtschaft und der Union kassierte. Aber wen wundert das? Eine über Jahre liebgewordene Praxis, um Tarifverträge zu umgehen, prekär Beschäftigte untereinander in Konkurrenz zu setzen und die Kostenbelastung durch das Personal zu optimieren, gibt man doch nicht einfach kampflos auf.
Und wenn in einem ausgegründeten Unternehmen Beschäftigte sich zusammenrotten, um einen neuen Betriebsrat zu wählen? Na und? Der Auftrag wird einfach beispielsweise auf ein Jahr befristet an ein anderes Unternehmen vergeben, die organisierten Nervbacken werden betriebsbedingt gekündigt, weil es ja keine Aufträge mehr gibt. Nach Fristablauf wird die Firma wieder beauftragt, man kennt sich ja – bloß ohne die KollegInnen, die sich erdreistet haben, die Wahl organisieren zu wollen. Die anderen haben gesehen, was ihnen passieren kann und halten fortan die Füße still. Genial ist das! Mal ehrlich, wer würde in so einer Situation anders vorgehen? Mit dem Druck der Aktionäre im Nacken. Sie müssen das doch verstehen, mir sind die Hände gebunden ...