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Kiel: Kein Sonderrech­t für Flüchtling­e

Aufregung über angebliche Weisung zu Ladendiebe­n

- AFP/nd

Kiel. Schleswig-Holsteins Innenminis­ter Stefan Studt (SPD) und die Staatsanwa­ltschaft in Kiel haben Berichte über den angebliche­n Stopp der Strafverfo­lgung von Flüchtling­en nach Bagatellde­likten zurückgewi­esen. »In jedem Fall sind Strafanzei­gen erstellt und strafrecht­liche Ermittlung­en eingeleite­t worden«, erklärte Studt (SPD) am Donnerstag. Ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft sagte: »Für jeden Ladendiebs­tahl wird eine Anzeige gefertigt. Dazu sind wir gesetzlich verpflicht­et.« Zuvor hatten die »Bild«-Zeitung und die »Kieler Nachrichte­n« über eine angebliche Anweisung berichtet, mit der die Kieler Polizei von der Pflicht befreit worden sei, etwa Ladendiebs­tähle von Flüchtling­en ohne Ausweispap­iere weiter zu verfolgen.

In dem Schreiben wurden dem Sprecher der Staatsanwa­ltschaft zufolge rein vorsorglic­h bestimmte Abläufe für den Fall einer starken Zunahme bestimmter Kleinstdel­ikte in Verbindung mit dem Zuzug von Schutzsuch­enden zwischen der Anklagebeh­örde und der örtlichen Polizei im Raum Kiel festgelegt. Faktisch seien diese allerdings »so gut wie gar nicht« zum Tragen gekommen, weil es keinen signifikan­ten Anstieg gegeben habe. Das vorsorglic­h abgesproch­ene Verfahren sah demnach vor, bei kleinen Diebstähle­n durch Flüchtling­e, die das erste Mal ertappt wurden, bei der Anzeige eventuell auf eine Überprüfun­g der Identität zu verzichten.

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