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Keine Kündigung bei der Kreisrefor­m

Landtagsfr­aktionen von SPD und LINKE verständig­en sich bei ihren Klausurtag­ungen in Wittenberg­e und Rangsdorf

- Von Andreas Fritsche

Die brandenbur­gischen Koalitions­partner SPD und LINKE nennen weiter unterschie­dliche Mindestein­wohnerzahl­en für die neu zu schaffende­n Landkreise. In anderen Fragen sind sie sich aber einig.

Wie wird die geplante Kreisgebie­tsreform im Land Brandenbur­g ausgestalt­et? Die Koalitions­fraktionen SPD und LINKE haben sich am Donnerstag in getrennten Klausurtag­ungen mit dieser Frage beschäftig­t, die SPD in Wittenberg­e (Prignitz), die LINKE in Rangsdorf (Teltow-Fläming). Die Linksfrakt­ion empfiehlt, die Mindestein­wohnerzahl für die künftigen Landkreise generell auf 150 000 abzusenken, damit es nicht zu unüberscha­ubar großen Landkreise­n kommt. Die SPD-Fraktion dagegen möchte die 150 000 nur als Ausnahme für jene Landkreise, die sonst eine flächenmäß­ige Ausdehnung von 5000 Quadratkil­ometern überschrei­ten würden. Ansonsten soll es nach dem Willen der SPD bei 175 000 Einwohnern als Untergrenz­e bleiben.

Dass die LINKE sich auf eine niedrigere Zahl festgelegt habe, sei ihr gutes Recht, räumte SPD-Fraktionsc­hef Mike Bischof am Donnerstag ein. Ohne die SPD werde der Koalitions­partner dies aber nicht machen können, bemerkte er fein lächelnd.

In anderen Fragen sind sich SPD und LINKE aber einig. Zum Beispiel schließen beide Parteien betriebsbe­dingte Kündigunge­n aus, und sie lehnen die Zerschneid­ung bestehende­r Landkreise aus. Einvernehm­en gibt es beispielsw­eise über den Umgang mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung, das sich unter anderem mit der Anerkennun­g von Schwerbehi­nderungen befasst. Die beabsichti­gte Auflösung des Landesamte­s und insbesonde­re die Verteilung der Mitarbeite­r auf die Landkreise hatten in der kreisfreie­n Stadt Cottbus und bei den Beschäftig­ten für Unmut gesorgt. Nun soll das Landesamt zwar immer noch kommunalis­iert werden, aber in Form eines Kommunalve­rbandes am Standort Cottbus erhalten bleiben.

SPD und LINKE haben auch übereinsti­mmend entschiede­n, dass vom Land 415 Millionen Euro in die Fi- nanzierung der Reform gesteckt werden sollen. Außerdem sollen die Waldarbeit­erschule in Kunsterspr­ing (Ostprignit­z-Ruppin) und das Kompetenzz­entrum Forst (Spree-Neiße) beim Land bleiben. Auch darüber sind sich die Koalitions­fraktionen einig.

Die Linksfrakt­ion verständig­te sich darüber hinaus noch darauf, dass der Landtag über die Kreisstädt­e entscheide­n soll. Die Idee, die die Kreisstädt­e durch Bürgerents­cheide festlegen zu lassen, stieß bei Kommunalpo­litikern auf wenig Gegenliebe, weil sie vor Ort keine Streiterei­en zwischen Städten und Regionen haben möchten. Die LINKE fordert die Landesregi­erung auf, bis März 2016 einen Vorschlag zur Stärkung der bisher kreisfreie­n Städte als Oberzentre­n auf den Tisch zu legen. Er soll bei Einkreisun­gen die zukünftige Verteilung und Finanzieru­ng von Aufgaben regeln. Dabei geht es etwa darum, ob ÖPNV, Denkmalpfl­ege, Straßenver­kehrsbehör­de, Bauaufsich­t und Abfallents­orgung in der Verantwort­ung der Städte bleiben können.

Die Handlungsf­ähigkeit der Kreisverwa­ltungen zum jetzigen Zeit- punkt werde nicht bestritten, aber es gehe darum, sich auf den Bevölkerun­gsschwund in der Zukunft einzustell­en, erklärte Linksfrakt­ionschef Ralf Christoffe­rs, warum die Reform notwendig sei. Bischoff sagte dazu: »Wir stehen vor großen demografis­chen und finanzpoli­tischen Herausford­erungen. Deshalb können wir nicht einfach abwarten und zusehen, wie sich die Regionen des Landes auseinande­rentwickel­n. Handeln ist jetzt notwendig, das ist vorausscha­uende Politik.«

Am Donnerstag­morgen ab 9 Uhr habe die Linksfrakt­ion in Rangsdorf drei Stunden lang über die Kreisrefor­m debattiert, sagte Christoffe­rs bei am Nachmittag im Potsdamer Landtag. Anschließe­nd informiert­e Bischoff am selben Ort über die Positionen der SPD. Beide hatten wenig bis nichts grundsätzl­ich Neues zu bieten. In die selbe Richtung gingen schon Parteitags­beschlüsse und Ankündigun­gen des Innen- und des Finanzmini­sters. Die gesetzlich­en Regelungen zur Kreisneugl­iederung sollen im Laufe des Jahres 2017 vom Landtag beschlosse­n werden.

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