15 719 Klagen wegen Hartz IV in Sachsen
Anzahl ging im vergangenen Jahr deutlich zurück
Dresden. An Sachsens Sozialgerichten sind 2015 weniger neue Hartz IV-Klagen eingegangen. Nach Angaben des Landessozialgerichts in Chemnitz summierten sie sich auf 15 719 – nach 18 115 ein Jahr davor. Der Eingang sei rückläufig, seit der Bewilligungszeitraum der Leistung von einem halben auf ein Jahr verlängert wurde. Auch in der zweiten Instanz gab es mit 1291 Neueingängen in diesem Bereich einen leichten Rückgang – um knapp 200. Insgesamt konnte der Bestand offener Verfahren zwar nicht abgebaut, jedoch eine weitere Anhäufung verhindert werden.
So waren an den Sozialgerichten am Jahresende 36 867 Fälle unerledigt, am 31. Dezember 2014 zehn weniger. Am Landessozialgericht stapelten sich Ende 2015 mit 5467 noch laufenden Verfahren rund 300 mehr als ein Jahr zuvor. Erledigen die drei Sozialgerichte in Leipzig, Dresden und Chemnitz mehr Fälle, steigt zeitverzögert beim LSG der Aktenberg an, sagte die Sprecherin.
Nur etwa ein Viertel der Fälle zu Krankenversicherung, Rente, Erziehungsgeld oder Hartz IV endet mit Erfolg oder Teilerfolg, beim LSG sind es nicht mal zehn Prozent. 2014 wurden zudem 43 Prozent der Klagen wieder zurückgenommen. Die Ausgaben für Prozesskostenhilfe an den Sozialgerichten beliefen sich nach Angaben des Justizministeriums in Dresden 2015 auf fast 2,6 Millionen Euro und damit knapp 88 000 Euro mehr als im Jahr zuvor. Für Gutachten von Sachverständigen wurden fast 8,8 Millionen Euro ausgegeben – 2014 waren es nur rund 8,3 Millionen Euro.