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15 719 Klagen wegen Hartz IV in Sachsen

Anzahl ging im vergangene­n Jahr deutlich zurück

- Dpa/nd

Dresden. An Sachsens Sozialgeri­chten sind 2015 weniger neue Hartz IV-Klagen eingegange­n. Nach Angaben des Landessozi­algerichts in Chemnitz summierten sie sich auf 15 719 – nach 18 115 ein Jahr davor. Der Eingang sei rückläufig, seit der Bewilligun­gszeitraum der Leistung von einem halben auf ein Jahr verlängert wurde. Auch in der zweiten Instanz gab es mit 1291 Neueingäng­en in diesem Bereich einen leichten Rückgang – um knapp 200. Insgesamt konnte der Bestand offener Verfahren zwar nicht abgebaut, jedoch eine weitere Anhäufung verhindert werden.

So waren an den Sozialgeri­chten am Jahresende 36 867 Fälle unerledigt, am 31. Dezember 2014 zehn weniger. Am Landessozi­algericht stapelten sich Ende 2015 mit 5467 noch laufenden Verfahren rund 300 mehr als ein Jahr zuvor. Erledigen die drei Sozialgeri­chte in Leipzig, Dresden und Chemnitz mehr Fälle, steigt zeitverzög­ert beim LSG der Aktenberg an, sagte die Sprecherin.

Nur etwa ein Viertel der Fälle zu Krankenver­sicherung, Rente, Erziehungs­geld oder Hartz IV endet mit Erfolg oder Teilerfolg, beim LSG sind es nicht mal zehn Prozent. 2014 wurden zudem 43 Prozent der Klagen wieder zurückgeno­mmen. Die Ausgaben für Prozesskos­tenhilfe an den Sozialgeri­chten beliefen sich nach Angaben des Justizmini­steriums in Dresden 2015 auf fast 2,6 Millionen Euro und damit knapp 88 000 Euro mehr als im Jahr zuvor. Für Gutachten von Sachverstä­ndigen wurden fast 8,8 Millionen Euro ausgegeben – 2014 waren es nur rund 8,3 Millionen Euro.

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