Zu schwammig formuliert
Neuer EU-Entwurf zum Investorenschutz fällt beim vzbv teilweise durch
Zu den großen Knackpunkten des Freihandelsabkommens TTIP gehört der Investitionsschutz. Das ursprüngliche Vorhaben, ausländischen Investoren eine umfassende Handhabe gegen staatliche Eingriffe, wie etwa Umweltauflagen, zu gewähren, hatte viel Kritik ausgelöst. Die EU hat reagiert und im November einen neuen Text vorgelegt, der angeblich auch den Bedenken der Kritiker Rechnung trägt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich die zentralen Punkte des überarbeiteten Entwurfs angesehen. Das Urteil der Verbraucherschützer: »nur bedingt gelungen«.
Eine der Hauptforderungen der Gegner war, dass es ausländischen Investoren nicht möglich sein dürfe, die nationalstaatlichen Rechtssysteme zu umgehen. Doch auch im neuen Text gebe es »keine Verpflichtung, den nationalen Rechtsweg auszuschöpfen«, bemängelt der vzbv. Auch die bislang viel zu weit gefasste Definition einer Investition oder eines Investors sei im neuen Entwurf zu schwammig formuliert.
Die sogenannte Gewährleistung der Regulierungsbefugnis durch den demokratisch gewählten Gesetzgeber, die viele durch TTIP zumindest eingeschränkt sehen, wurde im neuen Entwurf ebenfalls sehr schwammig begründet. Im englischen Text findet sich das Wort »necessary«, also notwendig. Dies könnte, so fürchtet der vzbv, zu einem »Necessity-Test« führen, bei dem den Staaten »die Beweislast obliegt, dass Gesetzgebung zwingend notwendig ist, um ein Problem zu lösen«. Dies könnte sich negativ auf das Regulierungshandeln von Staaten auswirken, fürchten die Verbraucherschützer.
Das Kernstück des Neuentwurfs, die Einrichtung eines internationalen Handelsgerichtshofes, an dem die Streitigkeiten ausgetragen werden könnten, sei ebenfalls »schwammig«, meint der vzbv. »Es besteht die Sorge, dass langfristig nicht genügend Anstrengungen in diese Richtung unternommen werden.« Sprich: Eine Pflicht zur Einrichtung eines solchen Gerichtshofes ist aus dem Text nicht herauszulesen.