Geplanter Rechtsverstoß
Zehntausend Flüchtlingskinder sind nach Schätzungen von Europol auf ihrem Weg nach Europa aus den Augen der Behörden verschwunden. Klar ist, dass nur ein Teil der Verschwundenen am erhofften Ziel – meist Verwandte in EU-Ländern – angekommen ist. Der Rest fristet sein Dasein vermutlich mehrheitlich als Sklave oder Sklavin auf dem Sexmarkt oder zum Beispiel als billige Arbeitskraft an einem Verkaufsstand oder in einer Autowaschanlage. Der Grund liegt auf der Hand: Kinder und Jugendliche können sich weniger gut selbst helfen, können sich schlechter selbst schützen, sind Kriminellen eher ausgeliefert. Sie werden zum Beispiel gezwungen, während ihrer Flucht vermeintlich angehäufte Schulden abzuarbeiten.
Das ist auch der Grund, weshalb die Staaten vor 25 Jahren in der UNOKinderrechtskonvention minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen einen besonderen Rechtestatus gegenüber erwachsenen Flüchtlingen einräumten. Nämlich jenen Status, den ein einheimisches Kind auch genießt. Der selbe Schutz solle gewährt werden »wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem anderen Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist«. Der Städte- und Gemeindebund, der jetzt an einem Vorschlag bastelt, die Gleichstellung mit einheimischen Kindern zu beenden, stellt sich bewusst gegen diese internationale Verpflichtung.