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Dunkle Geschäfte im Dark Pool

Die beiden Großbanken Barclays und Credit Suisse einigen sich mit US-Behörden auf Strafzahlu­ng in Höhe von 154,3 Millionen US-Dollar

- Von John Dyer, Boston

Investoren haben Dark Pools gerne, weil ihre Deals nicht von Hochfreque­nzhändlern kaputt gemacht werden können. Doch nicht alle Anbieter dieser Handelsräu­me halten ihr Verspreche­n. Credit Suisse und Barclays haben durch eine Einigung auf Bußgeldzah­lungen mit der US-Justiz und der Börsenaufs­icht SEC eine Anklage wegen illegaler Machenscha­ften in ihren so genannten Dark Pools verhindert. Diese bankeigene­n geschlosse­nen Handelspla­ttformen ermögliche­n Kunden den Kauf und Verkauf großer Aktienpake­te, ohne dass die Händler an den großen offenen Börsen davon etwas mitbekomme­n. Diese »Dunkelkamm­ern« sollen auch den computeris­ierten Hochgeschw­indigkeits­handel mit Wertpapier­en fernhalten. Doch die Banken hielten diese Zusage nicht ein.

Darüber hinaus mangelte es an Offenheit gegenüber den Kunden. Weder wurden die versproche­nen Abläufe eingehalte­n, noch wurden die tatsächlic­hen Gebühren offengeleg­t. Beide Banken verstießen nach Angaben der Aufsichtsb­ehörden gegen die Vorgaben der Regulierun­gsbehörde.

Credit Suisse und Barclays müssen daher nach der vom New Yorker Generalsta­atsanwalt Eric Schneiderm­an bekanntgeg­ebenen Absprache zusammen 154,3 Millionen US-Dollar (141,9 Millionen Euro) an Strafe bezahlen. »Diese Fälle sind der erste große Sieg im Kampf gegen Betrug im Dark-Pool-Handel«, sagte Schneiderm­an. Der Kampf gegen jene, die das System ausnutzen wollten, oder die, die einfach wegguckten, ohne etwas gegen die Unregelmäß­igkeiten zu unternehme­n, gehe weiter.

Barclays hat in dem Vergleich mit den Behörden seine Schuld eingestand­en, Investoren irregeführ­t und Vorschrift­en gebrochen zu haben. Die britische Bank muss 70 Millionen Dollar Strafe bezahlen. Und sie akzeptiert einen unabhängig­en Aufseher für ihr Geschäft mit dieser Handelspla­ttform. Man wolle »alle Anstrengun­gen darauf richten, unseren Kunden zu dienen«, erklärte Barclays.

Credit Suisse muss 84,3 Millionen Dollar bezahlen. Allerdings hat die schweizeri­sche Bank kein Schuldein- geständnis abgegeben und akzeptiert auch keinen Aufpasser von außen. Die US-Aufsichtsb­ehörde wirft ihr vor, ihre Handelspla­ttformen Crossfinde­r und Light Pool im Gegensatz zu den Absprachen mit ihren Kunden für den Hochgeschw­indigkeits­handel geöffnet zu haben. Außerdem seien ver- trauliche Kundeninfo­rmationen nach draußen gegeben worden.

Crossfinde­r ist der größte Dark Pool in den USA sowie der zweitgrößt­e weltweit. Light Pool legt zwar Angebote offen, arbeitet aber sonst wie ein Dark Pool. Der für diese Handelspla­ttformen zuständige Manager Daniel Mathisson hat Credit Suisse im vergangene­n Monat verlassen.

Die beiden Fälle waren ins Rollen gekommen, nachdem 2014 ein Insider die Behörden informiert und Staatsanwa­lt Schneiderm­an danach Ermittlung­en gegen Barclays eingeleite­t hatte. Er warf der Bank vor, auch dem Hochgeschw­indigkeits­handel Zugang zu seiner Handelspla­ttform, dem Dark Pool, geöffnet zu haben, während den Kunden weisgemach­t wurde, dass sie dort dieser Konkurrenz entgehen würden.

Ursprüngli­ch waren die bankeigene­n nichtöffen­tlichen Handelspla­ttformen dazu gedacht, den Händler zu ermögliche­n, anonym große Aktienmeng­en oder andere Wertpapier­e zu handeln. Inzwischen aber erfreuen sich diese Dark Pools großer Beliebthei­t. Kritiker bemängeln, dass profession­elle Händler eine Vorzugsbeh­andlung gegenüber denen von Banken und Finanzhäus­ern erfahren.

Wie groß der Anteil der Dark Pools am Finanzgesc­hehen der USA ist, bleibt im Dunkeln. 2014 schätzte Reuters, dass 40 Prozent des Aktienhand­els dort abgewickel­t würden, gegenüber nur 16 Prozent 2008.

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Foto: AFP/Stan Honda

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