Kondompflicht kommt
Koalition einigt sich beim Prostitutionsgesetz
Der Weg für das lange geplante Prostitutionsgesetz ist frei: Nach monatelangem Koalitionsstreit haben Union und SPD sich geeinigt. Berlin. Nach monatelangem Ringen um das geplante Prostitutionsgesetz hat sich die Große Koalition auf einen Kompromiss verständigt. Die wesentlichen Streitpunkte zwischen Union und SPD seien beigelegt, teilten das Bundesfamilienministerium und die Koalitionsfraktionen am Dienstag mit. Vorgesehen sind unter anderem eine Kondompflicht für die Freier sowie regelmäßige Beratungstermine und eine Anmeldepflicht für die betroffenen Frauen. Die Betreiber von Prostitutionsbetrieben benötigen eine staatli- che Genehmigung und müssen sich dafür einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. So soll etwa verhindert werden, dass ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell führt.
Auf weite Teile des Gesetzentwurfs hatte sich die Koalition bereits vor einem halben Jahr verständigt – doch Ärger gab es um die verpflichtenden Beratungstermine für die Prostituierten. Jetzt sollen die Prostituierten – wie schon ursprünglich vorgesehen – einmal im Jahr zum Gesundheitsamt gehen und sich im Zwei-JahresRhythmus bei einer Behörde anmelden. Für 18- bis 21-Jährige gelten noch kürzere Intervalle. Aus Rücksicht auf die durch die Kosten für die Flüchtlingsversorgung belasteten Kommu- nen soll es aber kleine Ausnahmen geben: Wer sich bis Ende 2017 anmeldet, muss erst nach drei Jahren wieder zum Amt. Zudem sollen sich Prostituierte, die an verschiedenen Orten arbeiten, nicht mehr in jeder Kommune einzeln anmelden müssen.
Die Beratungspflicht sorgt aber weiterhin für Kritik. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, sprach von einem harten Schlag gegen die Rechte der Betroffenen. »Wir lehnen ein Gesetz, das Zwang und Druck gegen Prostituierte festschreibt, ab.« Beratungsstellen hatten in der Vergangenheit auch schon Bedenken gegen eine Anmeldepflicht geäußert und vor einer Stigmatisierung gewarnt.