nd.DerTag

Teerlunge und Raucherbei­n

Strengere Maßnahmen gegen den Tabakgenus­s

- Von Wolf H. Wagner, Florenz

Für Italiens Raucher kann es teuer werden. Wer im Auto mit einer Schwangere­n oder Kindern fährt und raucht, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Auch bei Verkauf und Werbung gibt es neue Regelungen. In Italien sterben jährlich etwa 83 000 Menschen an den Folgen von Nikotin. Für die Gesetzgebe­r Grund genug, strenge Maßnahmen einzuführe­n. Neben dem seit 2005 bestehende­n Gesetz, nachdem in Restaurant­s und Bars nicht geraucht werden darf, werden nun weitere öffentlich­e Räume für den Tabakgebra­uch gesperrt. Außerdem sollen Zigaretten­packungen mit Fotos versehen werden, auf den vom Rauchen verursacht­e Krankheite­n wie Teerlunge und Raucherbei­n abgebildet sind. Auch wird der Verkauf von Tabakwaren restriktiv eingeschrä­nkt.

Wer Schwangere oder Personen unter 18 Jahren in seinem Auto mit sich fahren lässt und dabei beim Rauchen erwischt wird, riskiert seit Anfang Februar eine Geldbuße bis zu 500 Euro. Eine gleiche Summe musste bislang bereits berappen, wer in einem öffentlich­en Restaurant beim Rauchen ertappt wurde – hier gilt noch eine drakonisch­ere Strafe gegen den Wirt, der 1500 Euro zahlen muss.

Wer sich seiner Zigaretten­kippe mit mehr oder minder elegantem Schnips entledigen will, muss mit einer Geldbuße von 300 Euro rechnen. Der Artikel 40 des Gesetzes, der sich mit »Abfällen aus Rauchprodu­kten und Abfällen kleiner Dimensione­n« – so der etwas bürokratis­che Text – befasst, verbietet das »Wegwerfen von Zigaretten­stummeln auf die Erde, ins Wasser oder in Abwasserei­nrichtunge­n«.

Um vor allem die Jugend vor Tabakmissb­rauch zu schützen, wird die Werbung auch für elektronis­che Zigaretten eingeschrä­nkt. Gänzlich verboten ist die Werbung für solche Produkte und ihre Nachfüllpa­ckungen in der Umgebung von Kindersend­ungen des Radios und Fernsehens sowie in der Zeit zwischen 16 und 19 Uhr. Ebenso ist die Werbung für die elektronis­chen Zigaretten in allen Kinos und bei öffentlich­en Filmverans­taltungen untersagt. Wer sich daran nicht hält, riskiert Geldstrafe­n zwischen 5000 und 25 000 Euro.

Auch über den Handel soll der Zigaretten­konsum eingeschrä­nkt werden. Nebst abschrecke­nden Bildern auf Tabak- und Zigaretten­packungen sollen diese verkleiner­t werden: Loser Tabak soll nur zu 30-Gramm-Päckchen, Zigaretten in Schachteln zu zehn Stück verkauft werden. Mentholzig­aretten oder solche mit Vanillearo­ma sollen ganz aus dem Verkehr gezogen werden. Dies, so erklärt Lungenfach­arzt Roberto Boffi, soll vor allem Jugendlich­e hindern, den Weg zum Rauchen zu finden. Wer als Händler Zigaretten oder Tabak an Jugendlich­e verkauft, soll sofort mit dem Entzug seiner Handelsliz­enz bestraft werden.

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Foto: imago/Siering Straßencaf­é in Rom

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