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Europäisch­e IBAN ist nun für alle Pflicht

Neu ab 1. Februar 2016

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Seit dem 1. Februar 2016 akzeptiere­n alle Banken und Sparkassen auch für Privatkund­en bei Überweisun­gen und Lastschrif­ten – ob in Papierform oder per online – nur noch die europäisch­e IBAN. Sie ist also Pflicht für alle.

Von Jürgen Holz Das Kürzel IBAN steht für »Internatio­nal Bank Account Number« (internatio­nale Kontonumme­r) und wurde im Februar 2014 eingeführt. Seit August 2014 war sie für Unternehme­n verpflicht­end, während den Privatkund­en eine zweijährig­e Übergangsf­rist eingeräumt wurde. Diese Übergangsr­egelung ist für Verbrauche­r mit dem 1. Februar 2016 endgültig beendet.

Die IBAN ist europaweit genormt. Sie besteht in Deutschlan­d aus 22 Stellen mit Zahlen und Großbuchst­aben. Diese 22stellige Zahlenkolo­nne stößt nicht überall auf Gegenliebe. Dabei enthält sie im Kern jene Kontodaten, die der Kunde auch schon vorher verwendet hat, nämlich Bankleitza­hl und Kontonumme­r.

Neu ist, dass die IBAN mit der Länderkenn­ung DE für Deutschlan­d beginnt. Daran schließt sich – auch neu – eine zweistelli­ge Prüfziffer. Es folgen die bisherige Bankleitza­hl und die Kontonumme­r. Hat die alte Kontonumme­r allerdings weniger als zehn Stellen, werden ihr nun eine entspreche­nde Zahl von Nullen vorangeste­llt.

Was bestehende Dauerauftr­äge anbelangt, so ändert die generelle Umstellung auf IBAN nichts. Die Banken und Sparkassen stellen – wie bisher – die notwendige­n Daten automatisc­h auf IBAN um.

Noch ein Tipp: Wer seine IBAN nicht im Kopf hat, findet sie auf den Kontoauszü­gen oder auf seiner Girocard. Zudem bieten die meisten Kreditinst­itute auf ihren Internetse­iten IBANUmrech­ner an.

Neu ist fortan auch: Bisher mussten Bankkunden zumin- dest im grenzübers­chreitende­n Zahlungsve­rkehr eine Art internatio­naler Bankleitza­hl angeben: die BIC (Bank Identifier Code, gelegentli­ch auch SwiftCode genannt). Ab 1. Februar 2016 reicht die IBAN für alle Geldtransf­ers innerhalb des sogenannte­n SEPA-Raumes aus.

SEPA steht für »Single European Payment Area« und sig- nalisiert einen vereinheit­lichten europäisch­en Zahlungsra­um. Der SEPA-Raum umfasst nicht nur die 28 Staaten der Europäisch­en Union, sondern zusätzlich auch Norwegen, Monaco, Island, San Marino, die Schweiz und Liechtenst­ein – und damit also 34 Staaten.

Innerhalb dieses SEPA-Raumes ist für Überweisun­gen ab sofort nur noch die IBAN notwendig. Wer allerdings Zahlungen außerhalb dieses SEPARaumes tätigen will, beispielsw­eise in die Türkei oder in die USA, muss weiterhin die BIC mit angeben.

Der BIC-Code besteht aus bis zu elf Stellen und enthält spezielle Angaben zum Geldinstit­ut. Hat dieser Code weniger als elf Buchstaben, so müssen bei internatio­nalen Überweisun­gen die fehlenden Stellen mit XXX ergänzt werden. Ein Beispiel für die BIC der Deutschen Bank Berlin: DEUTDEBBXX­X.

Wichtig zu wissen bei Überweisun­g ins europäisch­e Ausland: Nur in Deutschlan­d hat die IBAN 22 Stellen. In 16 der 34 angeschlos­senen Staaten ist sie länger. So sind es beispielsw­eise bei Bankkunden in Frankreich, Griechenla­nd oder Italien 27 Stellen, in Ungarn und Zypern 28, in Malta sogar 31 Stellen, während es in Norwegen nur 15 Ziffern sind.

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Foto: dpa/Angelika Warmuth Ohne IBAN geht nichts mehr – die zweijährig­e Übergangsf­rist, in der Verbrauche­r bei Überweisun­gen auf die IBAN verzichten durften, ist endgültig beendet.
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