Europäische IBAN ist nun für alle Pflicht
Neu ab 1. Februar 2016
Seit dem 1. Februar 2016 akzeptieren alle Banken und Sparkassen auch für Privatkunden bei Überweisungen und Lastschriften – ob in Papierform oder per online – nur noch die europäische IBAN. Sie ist also Pflicht für alle.
Von Jürgen Holz Das Kürzel IBAN steht für »International Bank Account Number« (internationale Kontonummer) und wurde im Februar 2014 eingeführt. Seit August 2014 war sie für Unternehmen verpflichtend, während den Privatkunden eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt wurde. Diese Übergangsregelung ist für Verbraucher mit dem 1. Februar 2016 endgültig beendet.
Die IBAN ist europaweit genormt. Sie besteht in Deutschland aus 22 Stellen mit Zahlen und Großbuchstaben. Diese 22stellige Zahlenkolonne stößt nicht überall auf Gegenliebe. Dabei enthält sie im Kern jene Kontodaten, die der Kunde auch schon vorher verwendet hat, nämlich Bankleitzahl und Kontonummer.
Neu ist, dass die IBAN mit der Länderkennung DE für Deutschland beginnt. Daran schließt sich – auch neu – eine zweistellige Prüfziffer. Es folgen die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer. Hat die alte Kontonummer allerdings weniger als zehn Stellen, werden ihr nun eine entsprechende Zahl von Nullen vorangestellt.
Was bestehende Daueraufträge anbelangt, so ändert die generelle Umstellung auf IBAN nichts. Die Banken und Sparkassen stellen – wie bisher – die notwendigen Daten automatisch auf IBAN um.
Noch ein Tipp: Wer seine IBAN nicht im Kopf hat, findet sie auf den Kontoauszügen oder auf seiner Girocard. Zudem bieten die meisten Kreditinstitute auf ihren Internetseiten IBANUmrechner an.
Neu ist fortan auch: Bisher mussten Bankkunden zumin- dest im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr eine Art internationaler Bankleitzahl angeben: die BIC (Bank Identifier Code, gelegentlich auch SwiftCode genannt). Ab 1. Februar 2016 reicht die IBAN für alle Geldtransfers innerhalb des sogenannten SEPA-Raumes aus.
SEPA steht für »Single European Payment Area« und sig- nalisiert einen vereinheitlichten europäischen Zahlungsraum. Der SEPA-Raum umfasst nicht nur die 28 Staaten der Europäischen Union, sondern zusätzlich auch Norwegen, Monaco, Island, San Marino, die Schweiz und Liechtenstein – und damit also 34 Staaten.
Innerhalb dieses SEPA-Raumes ist für Überweisungen ab sofort nur noch die IBAN notwendig. Wer allerdings Zahlungen außerhalb dieses SEPARaumes tätigen will, beispielsweise in die Türkei oder in die USA, muss weiterhin die BIC mit angeben.
Der BIC-Code besteht aus bis zu elf Stellen und enthält spezielle Angaben zum Geldinstitut. Hat dieser Code weniger als elf Buchstaben, so müssen bei internationalen Überweisungen die fehlenden Stellen mit XXX ergänzt werden. Ein Beispiel für die BIC der Deutschen Bank Berlin: DEUTDEBBXXX.
Wichtig zu wissen bei Überweisung ins europäische Ausland: Nur in Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. In 16 der 34 angeschlossenen Staaten ist sie länger. So sind es beispielsweise bei Bankkunden in Frankreich, Griechenland oder Italien 27 Stellen, in Ungarn und Zypern 28, in Malta sogar 31 Stellen, während es in Norwegen nur 15 Ziffern sind.