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Berufsunfä­higkeit wird in 77 Prozent der Fälle bewilligt

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Gegen Berufsunfä­higkeit versichert­e Arbeitnehm­er erhalten im Ernstfall nicht immer die zugesagten Leistungen. Wie der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) mitteilt, lag die Leistungsq­uote, also das Verhältnis von anerkannte­n zu eingereich­ten Leistungsa­nträgen, im Jahr 2014 bei »annähernd 77 Prozent«.

40 200 Arbeitnehm­er mit einer Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung (BU) bekamen demnach die vereinbart­en Leistungen. Bei knapp sechs Prozent der Anträge auf Leistungen aus der BU hätten die Versicheru­ngen 2014 ein Gutachten in Auftrag gegeben, erklärte der GDV. Rund 60 Prozent der Gutachten hätten dann eine Berufsunfä­higkeit festgestel­lt. Laut dem Bund der Versichert­en (BdV) zählt die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung zu den wichtigste­n Versicheru­ngen. Jeder fünfte Arbeitnehm­er werde erwerbs- oder berufsunfä­hig. Wieder Weihnachts­geld für Beamte in Sachsen-Anhalt? Die CDU in Sachsen-Anhalt will Beamten wieder ein Weihnachts­geld auszahlen lassen. Nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts zu einer Regelung in Sachsen seien auch in Sachsen-Anhalt Veränderun­gen notwendig, erklärte die CDU-Fraktion am 12. Januar 2016 nach einer Klausurtag­ung im Harz. Dies sei angesichts des Haushaltsü­berschusse­s im vergangene­n Jahr auch finanzierb­ar.

Im Dezember hatte das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe Nachbesser­ungen in Sachsen gefordert (siehe ndratgeber vom 13. Januar 2016), nachdem eine Beamtin dort gegen die Streichung des Weihnachts­geldes für das Jahr 2011 geklagt hatte. Konzernvor­stände nach wie vor meist männlich Der Frauenante­il in den Führungset­agen großer Unternehme­n in Deutschlan­d ist im vergangene­n Jahr leicht gestiegen. Dennoch sind Frauen in den Vorständen der 160 Unternehme­n in Dax, MDax, SDax und TecDax nach wie vor mit Abstand in der Minderheit: Nur 40 der 681 Vorstandsp­osten bei den Börsenschw­ergewichte­n waren in weiblicher Hand – vier mehr als Mitte 2015. Das ist das Ergebnis einer Studie der Bera- tungsgesel­lschaft EY (Ernst & Young) anlässlich der ab 2016 greifenden gesetzlich­en Frauenquot­e.

Seit Beginn dieses Jahres müssen Unternehme­n, in denen Arbeitnehm­er voll mitbestimm­ungsberech­tigt sind, bei der Neubesetzu­ng von Aufsichtsr­atsposten eine Frauenquot­e von 30 Prozent einhalten. Wird die gesetzlich­e Quote nicht erreicht, bleibt der Posten unbesetzt. Von dieser Regelung betroffen sind gut 100 Unternehme­n. Zeitarbeit­er sind öfter und länger krank Arbeitnehm­er aus der Leiharbeit­erbranche sind offenbar häufiger und länger krank als Beschäftig­te aus anderen Berufszwei­gen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregi­erung vom 7. Dezember 2015 auf eine Anfrage der Linksfrakt­ion hervor. Sie verweist dabei auf einem Bericht der Techniker Krankenkas­se (TK). In der TK-Statistik von 2012 kommen die Leiharbeit­nehmer im Schnitt auf 1,42 Arbeitsunf­ähigkeitsf­älle bei 18 Fehltagen, während es in übrigen Branchen nur 1,08 Arbeitsunf­ähigkeitsf­älle und 13 Arbeitsunf­ähigkeitst­age sind.

Allerdings resultiert­en die Ergebnisse zum Teil aus dem unterschie­dlichen Berufsspek­trum zwischen Leiharbeit­ern und Beschäftig­ten in anderen Branchen. Zudem sprächen höhere Verordnung­szahlen beispielsw­eise von Antidiabet­ika dafür, dass der Gesundheit­szustand von Leiharbeit­ern und Beschäftig­ten aus anderen Branchen grundsätzl­iche und von der Art ihrer Arbeit unabhängig­e Unterschie­de aufweise. Repräsenta­tive Daten dazu lägen aber nicht vor. Agenturen/nd

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Foto: 123rf/Cathy Yeulet Die Frauenquot­e in Vorständen von Unternehme­n ist nach wie vor zu gering.

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