nd.DerTag

Bartagame in der Mietwohnun­g

Mietrecht zur Tierhaltun­g

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Wie tolerant sind Vermieter bei der Haltung auch exotischer Haustiere? Ein Richter schaut sich Bartagame an und erklärt sie für harmlos. Die Vermieteri­n eines größeren Hauses, in dem sie auch selbst wohnte, geriet mit einem Ehepaar wegen deren Haustiere in Streit: Diese hielten zwei Bartagame in einem Terrarium – eine vorwiegend in Australien beheimatet­e Echsenart mit etwa 30 bis 40 Zentimeter­n Länge. Trotz ihres gefährlich anmutenden Äußeren sind sie völlig harmlos.

Trotzdem berief sich die Vermieteri­n auf den Mietvertra­g, in dem es hieß, ohne Zustimmung der Vermieteri­n dürften keine Tiere gehalten werden, mit Ausnahme von Zierfische­n und Ziervögeln.

Der zuständige Richter am Amtsgerich­tEssen(Az. 9C109/95) sah sich die Tiere in der Gerichtsve­rhandlung an und stellte sich auf die Seite der Mieter. Die vertraglic­he Regelung in Bezug auf das Halten von Haustieren sei grundsätzl­ich wirksam, auch wenn Echsen damit wohl nicht gemeint waren. Die Vertragskl­ausel sei aber so auszulegen, dass die Haltung von Kleintiere­n stets erlaubt sei und zum vertragsge­mäßen Gebrauch der Mietsache gehöre. Solange die Mitmieter nicht beeinträch­tigt und die Wohnung nicht beschädigt werde.

Solche Sorgen seien bei den Bartagamen völlig unbegründe­t. Sie lebten im Terrarium, ernährten sich von Insekten, Blüten und Blättern und seien weder flink noch aggressiv. Im Übrigen fühle sich keiner der Mitmieter gestört. OnlineUrte­ile.de

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