Bartagame in der Mietwohnung
Mietrecht zur Tierhaltung
Wie tolerant sind Vermieter bei der Haltung auch exotischer Haustiere? Ein Richter schaut sich Bartagame an und erklärt sie für harmlos. Die Vermieterin eines größeren Hauses, in dem sie auch selbst wohnte, geriet mit einem Ehepaar wegen deren Haustiere in Streit: Diese hielten zwei Bartagame in einem Terrarium – eine vorwiegend in Australien beheimatete Echsenart mit etwa 30 bis 40 Zentimetern Länge. Trotz ihres gefährlich anmutenden Äußeren sind sie völlig harmlos.
Trotzdem berief sich die Vermieterin auf den Mietvertrag, in dem es hieß, ohne Zustimmung der Vermieterin dürften keine Tiere gehalten werden, mit Ausnahme von Zierfischen und Ziervögeln.
Der zuständige Richter am AmtsgerichtEssen(Az. 9C109/95) sah sich die Tiere in der Gerichtsverhandlung an und stellte sich auf die Seite der Mieter. Die vertragliche Regelung in Bezug auf das Halten von Haustieren sei grundsätzlich wirksam, auch wenn Echsen damit wohl nicht gemeint waren. Die Vertragsklausel sei aber so auszulegen, dass die Haltung von Kleintieren stets erlaubt sei und zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre. Solange die Mitmieter nicht beeinträchtigt und die Wohnung nicht beschädigt werde.
Solche Sorgen seien bei den Bartagamen völlig unbegründet. Sie lebten im Terrarium, ernährten sich von Insekten, Blüten und Blättern und seien weder flink noch aggressiv. Im Übrigen fühle sich keiner der Mitmieter gestört. OnlineUrteile.de