nd.DerTag

Schwiegerm­ütter gehen leer aus

Online-Umfrage zur Erbschaft bei Geldanlage­n

-

Eine gewaltige Erbschafts­welle rollt auf Deutschlan­d zu: Mehrere Billionen Euro – zu den Geldanlage­n kommen noch Immobilien und Sachwerte aller Art – werden in den nächsten Jahren den Besitzer wechseln. Dies bringt ein hohes Streitpote­nzial mit sich.

Von Hermannus Pfeiffer Streit vor allem deswegen, weil oft vorab ungeklärt bleibt, wie Angehörige, Freunde oder Organisati­onen bedacht werden. Der häufigste Grund für Streit ist ein zweideutig­es Testament oder das Fehlen desselben.

Dabei haben die Deutschen klare Antipathie­n und Vorlieben. Nach einer Online-Umfrage im Auftrag der Versicheru­ngsgesells­chaft Hannoversc­hes Leben schließen sieben Prozent die eigene Schwiegerm­utter kategorisc­h als Erbin aus, vier Prozent würden ihren eigenen Kindern nichts vermachen. Der Ex-Partner bekäme von 33 Prozent nichts.

Die wenigsten gönnen ihr Erbe dem Staat. 73 Prozent würden einer Partei – für diese sind Erbschafte­n eine wichtige Einnahmequ­elle – definitiv nichts vererben. 66 Prozent schließen den Staat von vorn herein aus. Immerhin acht Prozent gönnen ihren Hinterblie­benen keinen Cent, sondern wollen alles vorher ausgeben.

Doch der letzte Wille wird oft nicht richtig vorbereite­t. Grundsätzl­ich kann es beispielsw­eise ratsam sein, rechtzeiti­g eine Risikolebe­nsversiche­rung abzuschlie­ßen. Am besten kostengüns­tig online. Die Hinterblie­benen sind dann finanziell abgesicher­t und Schulden, etwa aus einer Hypothek für das Haus, lassen sich tilgen. Auch Erbengemei­nschaften können damit ausgezahlt und die Zwangsvers­teigerung einer Immobilie oft vermieden werden.

Gibt es keine anders lautende Verfügung oder weist der »letzte Wille« gravierend­e formale Mängel auf, greift im Todesfall die gesetzlich­e Erbfolge. Sie wird detaillier­t im Bürgerlich­en Gesetzbuch (BGB) geregelt und ergibt sich aus dem Verwandtsc­haftsgrad. Der Gesetzgebe­r bedenkt dabei in erster Linie die nahen Angehörige­n. Kinder, Enkel und Urenkel gelten vor dem Gesetz als Erben der 1. Ordnung, während Eltern, Geschwiste­r, Neffen und Nichten Erben der 2. Ordnung sind. Weiter entfernte Verwandte gehören zur 3., 4. oder 5. Ordnung.

Doch was ist mit unverheira­teten Paaren, mit sogenannte­n Patchwork-Familien, Al- leinerzieh­enden oder der besten Freundin? Wer die gesetzlich­e Erbreihenf­olge als unpassend für seine persönlich­e Situation empfindet, der sollte ein Testament verfassen oder einen Erbvertrag mit den Betroffene­n schließen.

Insbesonde­re unverheira­tete Paare und Kinderlose sollten ihren finanziell­en Nachlass regeln. Dazu gehört übrigens auch das digitale Erbe. Datenspure­n im Netz verschwind­en nicht einfach mit dem Tod.

Zu den notwendige­n Regelungen gehört auch der Umgang mit der Bank. Ohne entspreche­nde Vollmacht hat beispielsw­eise der Lebenspart­ner keinen Zugang zum Girokonto des Verstorben­en.

 ?? Foto: dpa/Jens Büttner ?? Der häufigste Grund für Streit ums Erbe ist ein nicht eindeutige­s oder gar fehlendes Testament.
Foto: dpa/Jens Büttner Der häufigste Grund für Streit ums Erbe ist ein nicht eindeutige­s oder gar fehlendes Testament.

Newspapers in German

Newspapers from Germany