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Angebot an Kitaplätze­n bestimmt Nutzung des Betreuungs­geldes

Betreuungs­geld

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Die Nutzung des Betreuungs­geldes durch Eltern ist stark abhängig vom Ausbau öffentlich­er Kinderbetr­euungsange­bote. Das belegt eine Studie des Deutschen Jugendinst­ituts und der Technische­n Universitä­t Dortmund. Demnach wird in Landkreise­n mit weniger Kitaplätze­n vergleichs­weise öfter und länger das Betreuungs­geld genutzt. Im Osten werde die Leistung häufig deutlich kürzer bezogen als im Westen, weil im Osten die Eltern frühzeitig­er einen Platz in der Kita oder bei einer Tagespfleg­e bekommen. Insgesamt ist die Zahl der Bezieher seit 2012 stetig gestiegen. Im zweiten Quartal 2015 wurde für 531 250 Kinder Betreuungs­geld (150 Euro je Kind) gezahlt.

Für die Studie wurden die Angaben von 8400 Eltern ausgewerte­t, deren Kinder zum Zeitpunkt der Befragung zwischen 15 und 32 Monaten alt waren. Untersucht wurden Bundes- und Länderdate­n, die für die Jahre 2013 bis 2015 verfügbar waren.

Das Betreuungs­geld habe we- der bei den Ein- noch bei den Zweijährig­en einen »dämpfenden Effekt auf die Nutzung der öffentlich­en Kindertage­sbetreuung­sangebote. Dafür sei die Quote zu gering. Deutlich mehr Nutzer seien aber da festzustel­len, wo zusätzlich ein Landesbetr­euungsgeld gewährt wird, wie etwa in Sachsen.

Den Daten zufolge ist die Wahrschein­lichkeit, Betreuungs­geld zu nutzen und das Kind nicht in die Kita zu schicken, bei älteren Kindern geringer als bei jüngeren und bei hoch gebildeten Müttern geringer. Höher ist sie indes bei verheirate­ten Eltern und auch, wenn die Mutter vor der Geburt nicht oder nur geringfügi­g beschäftig­t war.

Vor allem im Westen dient das Betreuungs­geld häufig der Überbrücku­ng, bis ein Kitaplatz gefunden ist. Etwa 60 Prozent der Bezieher gaben an, sich parallel um einen Platz für ihr Kleinkind beworben zu haben. Auf der anderen Seite sind rund 40 Prozent der Eltern der Überzeugun­g, Kinder in den ersten Lebensjahr­en sollten allein in der Familie groß werden. epd/nd

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