Angebot an Kitaplätzen bestimmt Nutzung des Betreuungsgeldes
Betreuungsgeld
Die Nutzung des Betreuungsgeldes durch Eltern ist stark abhängig vom Ausbau öffentlicher Kinderbetreuungsangebote. Das belegt eine Studie des Deutschen Jugendinstituts und der Technischen Universität Dortmund. Demnach wird in Landkreisen mit weniger Kitaplätzen vergleichsweise öfter und länger das Betreuungsgeld genutzt. Im Osten werde die Leistung häufig deutlich kürzer bezogen als im Westen, weil im Osten die Eltern frühzeitiger einen Platz in der Kita oder bei einer Tagespflege bekommen. Insgesamt ist die Zahl der Bezieher seit 2012 stetig gestiegen. Im zweiten Quartal 2015 wurde für 531 250 Kinder Betreuungsgeld (150 Euro je Kind) gezahlt.
Für die Studie wurden die Angaben von 8400 Eltern ausgewertet, deren Kinder zum Zeitpunkt der Befragung zwischen 15 und 32 Monaten alt waren. Untersucht wurden Bundes- und Länderdaten, die für die Jahre 2013 bis 2015 verfügbar waren.
Das Betreuungsgeld habe we- der bei den Ein- noch bei den Zweijährigen einen »dämpfenden Effekt auf die Nutzung der öffentlichen Kindertagesbetreuungsangebote. Dafür sei die Quote zu gering. Deutlich mehr Nutzer seien aber da festzustellen, wo zusätzlich ein Landesbetreuungsgeld gewährt wird, wie etwa in Sachsen.
Den Daten zufolge ist die Wahrscheinlichkeit, Betreuungsgeld zu nutzen und das Kind nicht in die Kita zu schicken, bei älteren Kindern geringer als bei jüngeren und bei hoch gebildeten Müttern geringer. Höher ist sie indes bei verheirateten Eltern und auch, wenn die Mutter vor der Geburt nicht oder nur geringfügig beschäftigt war.
Vor allem im Westen dient das Betreuungsgeld häufig der Überbrückung, bis ein Kitaplatz gefunden ist. Etwa 60 Prozent der Bezieher gaben an, sich parallel um einen Platz für ihr Kleinkind beworben zu haben. Auf der anderen Seite sind rund 40 Prozent der Eltern der Überzeugung, Kinder in den ersten Lebensjahren sollten allein in der Familie groß werden. epd/nd