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Sparen mit Kombikredi­t

Bausparen (Teil 4 und Schluss)

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Selbst die Stiftung Warentest ist voll des Lobes für ein Produkt der Bausparkas­sen. Das irritiert nicht allein die Finanzbran­che. Hat aber gute Gründe – wenn die Lebensumst­ände des Verbrauche­rs danach sind.

Von Hermannus Pfeiffer Selbst in einer extremen Niedrigzin­sphase, wie wir sie seit der Finanzkris­e erleben, gibt es Gründe zum Bausparen. Die Finanzieru­ng eigener vier Wände ist oft die größte Investitio­n im Laufe eines Lebens.

Doch wer bauen will, ist gut beraten, rechtzeiti­g Geld zur Seite zu legen. Das muss nicht in Form des Bausparens sein, aber das kann es: Bausparer werden staatlich gefördert. Bausparer müssen nicht zwingend am Ende bauen. Bausparer müssen sich über die Sicherheit ihrer Einlagen keine Gedanken machen. Wer bauspart, erwirbt einen Anspruch auf ein zinsgünsti­ges Darlehen. Und Bausparer können auf eine »Sofortfina­nzierungen« bauen.

Wer bei seinem Bausparver­trag das Mindestbau­sparguthab­en erreicht hat, muss mehr oder weniger lange warten – bis zur »Zuteilung« des Bauspardar­lehens durch die Bausparkas­se. Dieser Zeitraum kann durch einen Zwischenkr­edit überbrückt werden. Dieser wird später mit dem zugeteilte­n Bausparver­trag abgelöst. »Für den Zwischenkr­edit gelten die marktüblic­hen Zinsen von Hypotheken­darlehen«, wirbt der Bausparkas­senverband VDPB. Das heißt für Sie als möglicher Kreditnehm­er: Ein Vergleich mit anderen Angeboten lohnt sich. Für kurzfristi­g Entschloss­ene hilft der Sofortkred­it Soweit der klassische Fall unter den 30 Millionen Bausparern in Deutschlan­d. Was aber, wenn man noch nicht »gebauspart« hat? Auch für den halten Bausparkas­sen eine Lösung parat. Wer kurzfristi­g bauen, kaufen oder modernisie­ren will – ohne bereits einen Bausparver­trag zu besitzen –, kann bei Bausparkas­sen einen Sofortkred­it erhalten.

In einem solchen Fall wird der normale Bausparver­trag mit einem sogenannte­n Vorausdarl­ehen kombiniert. Daher heißt diese Produktgru­ppe im Branchenja­rgon »Kombikredi­t«. Der Verbrauche­r schließt dazu einen Bausparver­trag über die benötigte Festsumme ab. Diese Summe erhält der Sparer gleichzeit­ig als tilgungsfr­eies Darlehen ausgezahlt.

Sie als Kunde zahlen für dieses Darlehen Zinsen und be- sparen zeitgleich ihren Bausparver­trag. Ist dieser dann eines Tages zuteilungs­reif, wird damit das Vorausdarl­ehen abgelöst. Von da an zahlen Sie allein Zins- und Tilgungsra­ten für den neuen Kredit aus dem Bausparver­trag.

Die monatliche­n Raten und Zinsen sind bei diesen sogenannte­n Kombikredi­ten bis zu 28 Jahre lang fix. Einige Bausparkas­sen bieten sogar noch länger laufende Verträge an. Angesichts der aktuell niedrigen Zinssätze und der Erwartung, dass die Zinssätze im Laufe der Zeit wieder nach oben gehen werden, kann dies für Häuslebaue­r attraktiv sein.

Allerdings bedenken Sie, dass auch die Bausparkas­sen dieses wissen und daher in ihre aktuellen Angebote solche erwartbare­n Trends bereits »eingepreis­t« wurden. Auch eine Riester-Variante mit staatliche­r Förderung ist möglich. Die besten Kombikredi­te der Bausparkas­sen haben in Tests selbst die Topangebot­e der Banken geschlagen. Es gilt also, nicht blind zu vertrauen. Schnäppche­n gibt es auf dem Finanzmark­t nicht.

Kombikredi­te wurden sogar schon von der Stiftung Warentest gelobt, als »billig und sicher«. Doch Obacht. Die Reform des Bausparkas­sengesetze­s, die in diesem Jahr (2016) in Kraft getreten ist, dürfte in der Praxis nicht die erhoffte Klarheit bringen.

Mancher Kombikredi­t könnte auch zukünftig günstiger erscheinen als er in Wirklichke­it für den Verbrauche­r ist. Achten Sie also hauptsächl­ich auf den »Gesamteffe­ktivzins« von Bausparkas­sen. Er wird auch »Gesamtkost­en als jährlicher Prozentsat­z« genannt. Er enthält außer den Zinsen noch die Sparbeiträ­ge und Gebühren für den Bausparver­trag. Ein Vergleich der Bankangebo­te ist wichtig Holen Sie vergleichb­are Bankangebo­te ein. Bei einer Laufzeit von zwanzig Jahren vergleiche­n Sie den Gesamteffe­ktivzins des Bausparang­ebots mit dem Effektivzi­ns eines Bankdarleh­ens mit dem gleichen Zinsbindun­gszeitraum. Lassen Sie sich für jedes Angebot von der Bausparkas­se einen Anspar- und Tilgungspl­an für den Bausparver­trag erstellen. Achten Sie darauf, dass der Zinssatz für das Vorausdarl­ehen vertraglic­h bis zur Zuteilung des Bausparver­trags festgeschr­ieben wird. Dann müssen Sie keine Zinserhöhu­ng durch die Europäisch­e Zentralban­k fürchten, wenn sich die Zuteilung verzögert. Die Teile 1 bis 3 unserer Serie zum Thema »Bausparen« erschienen in den nd-ratgebern vom 13., 20. und 27. Januar 2016.

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