»Freunde finden« verboten
Bundesgerichtshof weist Facebook in die Schranken
Facebook erlitt eine Schlappe vor dem Bundesgerichtshof. Denn der BGH gab einer Klage von Verbraucherschützern gegen die »Freunde finden«Funktionen statt. Mit dieser habe Facebook Nichtmitglieder belästigt und getäuscht. Schon lange sagt die Rechtsprechung: Firmen dürfen nicht ungefragt Werbung per E-Mail verschicken. Jedenfalls dann nicht, wenn der Empfänger nicht vorher einwilligte.
Diese Grundsätze hat der BGH mit seinem Urteil vom 14. Januar 2016 (Az. I ZR 65/14) jetzt auch auf Facebook übertragen: Das Unternehmen darf nicht jeden per Flächenabwurf mit Werbung belästigen – zumindest nicht die, die nicht bei der Plattform registriert sind.
»Sind deine Freunde schon bei Facebook?« Mit dieser Frage lud das Unternehmen noch 2010 dazu ein, sich mit möglichst vielen Personen zu vernetzen. Wer sich bei der Plattform registrieren ließ, konnte sein Mailadressbuch freigeben. Dann wurden alle, die beim jeweiligen Nutzer aufgeführt waren, über ihre EMail-Adressen eingeladen – aber eben auch diejenigen, die nicht Mitglied bei Facebook waren.
Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen gingen daraufhin Beschwerden ein. Die Verbraucher hätten nicht richtig einordnen können, ob die Mail von dem Menschen kam, der sie vermutlich versendete, oder ob Facebook dahintersteckte.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zog deswegen vor Gericht. Seine Argumentation: Hier werde über die neu registrierten Nutzer unzulässig Werbung verschickt. Man könne nicht davon ausgehen, dass die Empfänger der Mails angeschrieben werden wollten. »Aus unserer Sicht ist es defini- tiv keine private E-Mail, die die Nutzer hier über Facebook versenden lassen«, sagt Carola Elbrecht, Sprecherin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.
Stattdessen stecke ein Geschäftsmodell dahinter. Facebook versuche die eigenen Nutzer natürlich schon mehr oder weniger zu instrumentalisieren, den »Freundefinder« auch zu nutzen. Die Hoffnung dahinter sei, dass sich immer mehr Nutzer bei Facebook anmelden und dort Daten einpflegen.
Facebook argumentierte: Man helfe nur, damit sich das neue Mitglied ein eigenes Netzwerk schaffen könne. Eine Plattform brauche zwangsläufig viele Mitglieder, weil es eben darum gehe, sich zu vernetzen.
Der BGH als oberstes deutsches Zivilgericht schloss sich aber der Sicht der Verbraucherschützer an: Dieser »Freundefinder« war unzulässig. Einmal, weil die Empfänger belästigt wurden. Und auch, weil dieje- nigen, die ihr Adressbuch importierten, nicht wussten, was sie taten
Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsverkündung: Sie seien von Facebook getäuscht worden. Anhand der Angaben auf den Internetseiten sei nicht erkennbar gewesen, dass auch Nichtmitglieder angeschrieben wurden.
Inzwischen änderte das Facebook-Unternehmen allerdings seine Vorgehensweise. Nichtmitglieder werden nunmehr nicht mehr per Flächenabwurf angeworben. Agenturen/nd