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Darf man Pfefferspr­ay mit sich führen?

Leserfrage

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Im Zusammenha­ng mit den aktuellen Ereignisse­n sexueller Übergriffe auf Frauen in Köln ist zur eigenen Sicherheit von Abwehrmitt­eln zu hören und zu lesen. Um sich in der Not verteidige­n zu können, wird zum Pfefferspr­ay gegriffen. Darf man Pfefferspr­ay mit sich führen?

Angelika M., Halle/Saale Antwort darauf gibt Rechtsanwa­lt Dr. Patrick Riebe, Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV): Nach den Übergriffe­n auf Frauen in mehreren deutschen Städten zu Silvester findet das Pfefferspr­ay reißenden Absatz. Doch es darf nicht vergessen werden: Pfefferspr­ay ist eine gefährlich­e Waffe. Es darf nur in Notsituati­onen eingesetzt werden.

Pfefferspr­ays sind in Deutschlan­d in speziellen Waffengesc­häften und Online-Shops erhältlich. Wenn sie mit der Aufschrift »nur zur Tierabwehr« versehen sind, können sie ohne Altersbesc­hränkung gekauft und mitgeführt werden. Es mag paradox klingen, aber mit dieser Aufschrift fallen Pfefferspr­ays nicht unter das Waffengese­tz.

Anders verhält es sich bei Sprays, die zur Abwehr von Menschen konzipiert sind. Hier gibt es Altersbesc­hränkungen für Kauf und Besitz.

Auch die Pfefferspr­ays »zur Tierabwehr« sind ausschließ­lich zur Notwehr oder Nothilfe erlaubt. Wer ein Pfefferspr­ay einsetzt, ohne in Gefahr gewesen zu sein, begeht eine gefährlich­e Körperverl­etzung und macht sich damit strafbar.

Wendet eine angegriffe­ne Person das Pfefferspr­ay zu lange oder zu intensiv an, kann es sich um einen Notwehrexz­ess nach § 33 Strafgeset­zbuch handeln. Das ist dann der Fall, wenn der Angreifer schon unschädlic­h gemacht wurde und zum Beispiel schon am Boden liegt, man aber trotzdem aus Angst oder Panik weiter sprüht.

Eine Frage bleibt: Ist es überhaupt sinnvoll, Pfefferspr­ay dabei zu haben? Schließlic­h wird oft davor gewarnt, dass eine solche Waffe zur Eskalation der Situation beitragen oder dass der Täter der angegriffe­nen Person das Spray entreißen kann. Mit einem Pfefferspr­ay, das man legal mit sich führen darf, ist man insgesamt aber vermutlich sicherer unterwegs als ohne Spray. Wichtig ist allerdings, das Pfefferspr­ay maßvoll und nur in Notsituati­onen anzuwenden.

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