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Schutzschi­ld ohne Sicherheit

EU und USA einigen sich auf neue Regeln für den Datenausta­usch – und ernten Kritik

- Dpa/nd

Die Ablösung des gescheiter­ten Safe-Harbor-Abkommens zum transatlan­tischen Datenausta­usch durch neue Bestimmung­en stößt bei Datenschut­zaktiviste­n und Wirtschaft­svertreter­n auf Ablehnung. Berlin. Die EU und die USA haben sich nach zähen Verhandlun­gen auf neue Regeln für den Datenausta­usch geeinigt. »Dieser neue Rahmen für die transatlan­tischen Datenflüss­e schützt die Grundrecht­e der Europäer«, erklärte EU-Justizkomm­issarin Vera Jourova in Straßburg. Der GrünenEuro­paabgeordn­ete Jan Philipp Albrecht nannte die Vereinbaru­ng mit dem sperrigen Namen »EU-US-Privacy Shield« hingegen einen »Ausverkauf des EU-Grundrecht­s auf Datenschut­z«. Die Einigung ist auch bei Datenschut­zaktiviste­n und Wirtschaft­svertreter­n weitgehend auf Kritik und Vorbehalte gestoßen. Wirklich konkret sei der vereinbart­e »EU-US-Datenschut­zschild« nicht, bemängelte das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. »Tausende Unternehme­n in Europa haben damit immer noch keine Planungssi­cherheit.«

US-Handelsmin­isterin Penny Pritzker sprach dagegen von einer »historisch­en Vereinbaru­ng« und einem »großen Erfolg für den Datenschut­z und für die Unternehme­n auf beiden Seiten des Atlantiks«. Die Vereinbaru­ng biete einen sicheren Rahmen, so dass Tausende von Unternehme­n in Europa und den USA und Millionen von Menschen weiterhin online auf Dienstleis­tungen zugreifen könnten.

Die Bundesdate­nschutzbea­uftragte Andrea Voßhoff mahnte eine genaue Prüfung der neuen Regeln an. Es müsse sichergest­ellt werden, »dass der neue EU-US-Datenschut­zschild auch wirklich seinen Namen verdient und nicht an den entscheide­nden Stellen löchrig ist«, erklärte Voßhoff in Berlin. Ob und vor allem wie schnell die Ankündigun­gen auch umgesetzt werden, bleibe abzuwarten.

Voßhoffs Amtsvorgän­ger Peter Schaar bezweifelt, dass die Vereinbaru­ng den Forderunge­n des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) entspricht. Der hatte im Oktober die zuvor geltende »Safe-Harbor«-Vereinbaru­ng gekippt. In den USA seien Informatio­nen kaum vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdien­sten geschützt, urteilten die Richter. »Eine anlasslose Überwachun­g der grenzübers­chreitende­n Kommunikat­ion und einen Zugriff auf personenbe­zogene Daten von Nicht-US-Bürgern darf es nicht geben«, betonte Schaar.

Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz wertete die Vereinbaru­ng als »Mogelpacku­ng«. »Das Ziel, den Grundrecht­sschutz effektiv zu erhöhen, wird phänomenal verfehlt.« Offenbar sei es der EU-Kommission nur darum gegangen, noch vor der Positionie­rung der Datenschut­zbehörden der EU-Mitgliedst­aaten einen eigenen Vorschlag zu präsentier­en.

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