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Bündnis sagt Mietenvolk­sentscheid ab

Aktive wollen Forderunge­n nach bezahlbare­m Wohnraum in den Wahlkampf tragen

- Von Johanna Treblin

Nicht überflüssi­g, aber unzureiche­nd: Das Bündnis für einen Mietenvolk­sentscheid hat seinen Gesetzentw­urf zurückgezo­gen. Er sei »juristisch angreifbar«. Die Berlinerin­nen und Berliner werden zur Abgeordnet­enhauswahl im Herbst nicht per Volksentsc­heid über bezahlbare­n Wohnraum abstimmen. »Die Initiative für einen Mietenvolk­sentscheid in Berlin hat ihren Gesetzentw­urf zurückgezo­gen«, bestätigte Sprecher Rouzbeh Taheri am Mittwoch dem »nd«. Die reguläre Aktivenver­sammlung habe sich am Dienstagab­end dazu entschloss­en. Grund sei, dass ihr Entwurf juristisch angreifbar sei und vor dem Landesverf­assungsger­icht nicht bestehen könnte. Grund ist aber auch das vom Senat verabschie­dete Wohnraumve­rsorgungsg­esetz, das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist und das in Teilen der Initiative als »Abfanggese­tz« bezeichnet wird.

»Mit dem Gesetz sind einige unserer Forderunge­n erfüllt, aber nicht alle«, sagte Taheri. Teilweise erfüllt seien die Forderunge­n nach Mietzuschü­ssen im sozialen Wohnungsba­u. Um die zu erhalten, müssen die Mieterinne­n und Mieter aus Sicht des Bündnisses jedoch zu viele Hürden überwinden. Erfüllt wurde auch die Forderung nach einer Umgestaltu­ng der Wohnbauges­ellschafte­n. Diesen soll eine Anstalt öffentlich­en Rechts vorangeste­llt werden, allerdings ohne die gewünschte »weitreiche­nde Mietermits­prache«. Vorstandsm­itglied soll Jan Kuhnert werden, einer der Initiatore­n des Mietenvolk­sentscheid­s. Auch diese »Umarmung« durch den Senat ist umstritten.

Der Initiative fehlt außerdem ein politische­s Bekenntnis zur Bekämpfung der Spekulatio­n mit leerstehen­den Wohnungen und eine Offensive für neue bezahlbare Sozialbaut­en. »Die aktuellen Senatsplän­e sind schon wieder veraltet«, sagte Taheri. Die geplanten 3000 Sozialwohn­ungen reichten nicht. Deshalb wolle die Initiative weiter arbeiten. In welcher Form, soll eine stadtpolit­ische Aktivenkon­ferenz am 26. und 27. Februar an der Technische­n Universitä­t (TU) klären.

Im Sommer dieses Jahres hatte die Initiative dem Senat 48 500 Unterschri­ften für den Mietenvolk­sentscheid überreicht – fast doppelt so viele, wie sie benötigten, um das Bürgerbege­hren zur Abstimmung zu bringen. Diese war für den Tag der Abgeordnet­enhauswahl im September 2016 vorgesehen. Daraufhin hatte der Senat ein Gesetz vorgelegt, in das Forderunge­n der Initiative eingefloss­en waren.

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Foto: Christian Mang/imago Unterschri­ftensammlu­ng für den Mietenvolk­sentscheid

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