Bundestrojaner einsatzbereit
Grünen-Politiker bezweifelt Verfassungskonformität der Durchsuchungssoftware
Berlin. Nach monatelangen Vorbereitungen steht den Ermittlern von Bund und Ländern ein sogenannter Bundestrojaner und damit eine höchst umstrittene Software für Online-Durchsuchungen fremder Rechner zur Verfügung.
Die Genehmigung für die Spionagesoftware sei am Montag erteilt worden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Die technischen Tests und der notwendige rechtliche Vorlauf seien abgeschlossen. Ursprünglich wollte das Bundeskriminalamt (BKA) ihn im Herbst einsatzbereit haben. Bei der OnlineDurchsuchung werden Daten auf der Festplatte eines Verdächtigen abgeschöpft. Das ermöglicht Ermittlern, Kommunikation mitzuverfolgen, bevor sie verschlüsselt ist.
Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz zeigte sich skeptisch, ob der Trojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. »Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, dass ein heimlicher Fernzugriff nur unter strengsten Voraussetzungen und bei überragend wichtigen Rechtsgütern zulässig sein kann.« Dies ist demnach etwa bei Gefahr für Leib und Leben oder Delikten gegen den Bestand des Staats der Fall. Von Notz forderte unter anderem, dass der dem Programm zugrundeliegende Quellcode, also der Programmiertext der Software, offengelegt werden müsse. Ähnlich äußerte sich der Chaos Computer Club.
Das Innenministerium betonte, das Instrument komme nur aufgrund gesetzlicher Voraussetzungen zum Einsatz. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sei beteiligt gewesen.