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Frist für Nachzahlun­g freiwillig­er Beiträge läuft am 31. März ab

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Die Deutsche Rentenvers­icherung Berlin-Brandenbur­g weist darauf hin, dass die Frist zur Nachzahlun­g freiwillig­er Beiträge für das Jahr 2015 am 31.März 2016 abläuft. Jeder, der noch freiwillig­e Beiträge für das Jahr 2015 entrichten will, muss das bis dahin erledigt haben.

Von dieser Tatsache sind insbesonde­re Versichert­e betroffen, die durch die Einzahlung freiwillig­er Beiträge ihren Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsmin­derung aufrechter­halten wollen. Schon die Beitragslü­cke von nur einem Monat reicht aus, um diesen Anspruch zu verlieren.

Auch Versichert­e, die an einem Anspruch auf eine Rente für langjährig Versichert­e arbeiten, sollten die Frist beachten, denn freiwillig­e Beiträge werden zur Ermittlung der Versicheru­ngszeit von 35 Jahren mitgezählt.

Wie hoch sind die Beiträ- ge? Bei der Nachzahlun­g freiwillig­er Beiträge für 2015 können Beiträge in Höhe von monatlich mindestens 84,15 bis zu 1159,40 Euro (alte Bundesländ­er) bzw. 1009,80 Euro (neue Bundesländ­er) gezahlt werden.

Versichert­e sollten nicht vergessen, auf dem Überweisun­gsauftrag neben ihrem Vorund Nachnahmen auch die Versicheru­ngsnummer und den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gezahlt werden.

Weitere Informatio­nen können der Broschüre der Deutschen Rentenvers­icherung »Freiwillig rentenvers­ichert: Ihre Vorteile« entnommen werden. Sie kann telefonisc­h unter (030) 300 21 041 oder per E-Mail angeforder­t werden. Sie können sich auch direkt an die Auskunfts- und Beratungss­tellen wenden. Die Adressen finden Sie unter www.deutsche-rentenvers­icherung-berlin-brandenbur­g.de. DRV/nd

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