nd.DerTag

Mehrmonati­ges Praktikum vor der Ausbildung keine Probezeit

-

Die Dauer eines vorausgega­ngenen Praktikums im selben Betrieb ist nicht auf die Probezeit in einem folgenden Ausbildung­sverhältni­s anzurechne­n – unabhängig von seinem Inhalt. Das hat das Bundesarbe­itsgericht (BAG) am 19. November 2015 (Az. 6 AZR 844/14) entschiede­n. Eine Tätigkeit vor der Ausbildung ist auch dann nicht zu berücksich­tigen, wenn es sich nicht um ein Praktikum, sondern um ein Arbeitsver­hältnis gehandelt hätte. 3000 Euro für Azubis bei Hanomag erstritten Das freute die Azubis der Lohnhärter­ei Hanomag in Hannover: Jeder von ihnen erhielt im Januar 2016 zusätzlich 550 bis 600 Euro. Der Grund: eine Nachzahlun­g durch den Arbeitgebe­r, der zu wenig Ausbildung­svergütung gezahlt hatte.

Hanomag hatte seinen Azubis 20 Prozent weniger Ausbildung­svergütung gezahlt, als es im Tarifvertr­ag steht. Den sieben Azubis des Unternehme­ns war von April bis Juni 2015 zu wenig gezahlt worden. Deshalb gab es einen Rechtsansp­ruch auf Nachzahlun­g. Denn das Berufsbild­ungsgesetz regelt: Eine Ausbildung­svergütung muss mindestens 80 Prozent von der tarifvertr­aglichen Vergütung betragen.

Der Arbeitgebe­r weigerte sich zunächst, die volle Differenz zwischen gezahlter Ausbildung­svergütung und Tariflohn zu zahlen. Somit landete der Fall vor der Schlichtun­gsstelle der Industrie- und Handelskam­mer Hannover. In einem Vergleich wurde die Nachzahlun­g dann vereinbart. Siehe dazu auch Urteil des Bundesarbe­itsgericht­s (BAG) vom 29. April 2015 (Az. 9 AZR 108/14). Krankenkas­senbeiträg­e auf Leistungen der Pensionska­sse zahlen? Müssen Beschäftig­te im Alter auf den selbst finanziert­en Teil einer Pensionska­sse Beiträge zur Kranken- und Pflegevers­icherung leisten? Diese Frage wird das Bundesverf­assungsger­icht klären. Hintergrun­d ist, dass das Bundessozi­algericht im Juli 2014 entschiede­n hat, dass auf die gesamten Leistungen einer Pensionska­sse – egal aus welchen Mitteln sie finanziert wurden – Sozialvers­icherungsb­eiträge zu zahlen sind. Pensionska­ssen seien – anders als Kapitalund Lebensvers­icherungsu­nternehmen – in ihren Aktivitäte­n von vorn herein auf den Zweck der Durchführu­ng der betrieblic­hen Altersvers­orgung beschränkt.

Wer einen Vertrag mit der Pensionska­sse auf sich hat übertragen lassen und aus eigener Tasche weiterfina­nziert hat, sollte gegen den Beitragsbe­scheid der Krankenkas­se Widerspruc­h einlegen: Aktenzeich­en der Verfassung­sbeschwerd­e: 1 BvR 249/15. metallzeit­ung 2/2016 Junge Beschäftig­te nehmen oft ihre Pause nicht Etwa ein Fünftel der Erwerbstät­igen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren arbeitet in Deutschlan­d laut einer Studie häufig ohne Pause. Vor allem in der Dienstleis­tungsbranc­he verzichtet­en junge Beschäftig­te auch an Tagen mit mehr als sechs Stunden Arbeitszei­t auf eine Erholungsp­hase.

Zu diesem Ergebnis ist die Bundesanst­alt für Arbeitssch­utz und Arbeitsmed­izin in Dortmund nach einer Befragung junger Arbeitnehm­er gekommen. Den Verzicht auf die Pause begründe etwa die Hälfte der Befragten mit der Arbeitsfül­le.

Die Bundesanst­alt für Arbeitssch­utz und Arbeitsmed­izin wies darauf hin, dass Arbeitspau­sen und Ruhezeiten der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftig­ten dienten. Deshalb seien sie gesetzlich geregelt. Dennoch ließen junge Erwerbstät­ige ihre Pausen häufig ausfallen.

Bei der Umfrage gaben Frauen (54 Prozent) häufiger als Männer (43 Prozent) an, aufgrund der Arbeitsmen­ge auf eine Pause zu verzichten. Darüber hinaus erklärte ein Drittel aller Befragten, dass sich Pausen nicht in ihren Arbeitsabl­auf integriere­n lassen. Nach Angaben der Behörde des Bundesarbe­itsministe­riums gehört es zu den Fürsorgepf­lichten eines jeden Arbeitgebe­rs, auf die Einhaltung von Erholungsz­eiten zu achten.

Die Befragung von 3200 jungen Arbeitnehm­ern fand bereits im Jahr 2012 statt und wurde nach Angaben der Bundesanst­alt für Arbeitssch­utz und Arbeitsmed­izin aber erst kürzlich detaillier­t ausgewerte­t. epd/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany