Mehrmonatiges Praktikum vor der Ausbildung keine Probezeit
Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums im selben Betrieb ist nicht auf die Probezeit in einem folgenden Ausbildungsverhältnis anzurechnen – unabhängig von seinem Inhalt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 19. November 2015 (Az. 6 AZR 844/14) entschieden. Eine Tätigkeit vor der Ausbildung ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es sich nicht um ein Praktikum, sondern um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hätte. 3000 Euro für Azubis bei Hanomag erstritten Das freute die Azubis der Lohnhärterei Hanomag in Hannover: Jeder von ihnen erhielt im Januar 2016 zusätzlich 550 bis 600 Euro. Der Grund: eine Nachzahlung durch den Arbeitgeber, der zu wenig Ausbildungsvergütung gezahlt hatte.
Hanomag hatte seinen Azubis 20 Prozent weniger Ausbildungsvergütung gezahlt, als es im Tarifvertrag steht. Den sieben Azubis des Unternehmens war von April bis Juni 2015 zu wenig gezahlt worden. Deshalb gab es einen Rechtsanspruch auf Nachzahlung. Denn das Berufsbildungsgesetz regelt: Eine Ausbildungsvergütung muss mindestens 80 Prozent von der tarifvertraglichen Vergütung betragen.
Der Arbeitgeber weigerte sich zunächst, die volle Differenz zwischen gezahlter Ausbildungsvergütung und Tariflohn zu zahlen. Somit landete der Fall vor der Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer Hannover. In einem Vergleich wurde die Nachzahlung dann vereinbart. Siehe dazu auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. April 2015 (Az. 9 AZR 108/14). Krankenkassenbeiträge auf Leistungen der Pensionskasse zahlen? Müssen Beschäftigte im Alter auf den selbst finanzierten Teil einer Pensionskasse Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten? Diese Frage wird das Bundesverfassungsgericht klären. Hintergrund ist, dass das Bundessozialgericht im Juli 2014 entschieden hat, dass auf die gesamten Leistungen einer Pensionskasse – egal aus welchen Mitteln sie finanziert wurden – Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Pensionskassen seien – anders als Kapitalund Lebensversicherungsunternehmen – in ihren Aktivitäten von vorn herein auf den Zweck der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung beschränkt.
Wer einen Vertrag mit der Pensionskasse auf sich hat übertragen lassen und aus eigener Tasche weiterfinanziert hat, sollte gegen den Beitragsbescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen: Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde: 1 BvR 249/15. metallzeitung 2/2016 Junge Beschäftigte nehmen oft ihre Pause nicht Etwa ein Fünftel der Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren arbeitet in Deutschland laut einer Studie häufig ohne Pause. Vor allem in der Dienstleistungsbranche verzichteten junge Beschäftigte auch an Tagen mit mehr als sechs Stunden Arbeitszeit auf eine Erholungsphase.
Zu diesem Ergebnis ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund nach einer Befragung junger Arbeitnehmer gekommen. Den Verzicht auf die Pause begründe etwa die Hälfte der Befragten mit der Arbeitsfülle.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wies darauf hin, dass Arbeitspausen und Ruhezeiten der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dienten. Deshalb seien sie gesetzlich geregelt. Dennoch ließen junge Erwerbstätige ihre Pausen häufig ausfallen.
Bei der Umfrage gaben Frauen (54 Prozent) häufiger als Männer (43 Prozent) an, aufgrund der Arbeitsmenge auf eine Pause zu verzichten. Darüber hinaus erklärte ein Drittel aller Befragten, dass sich Pausen nicht in ihren Arbeitsablauf integrieren lassen. Nach Angaben der Behörde des Bundesarbeitsministeriums gehört es zu den Fürsorgepflichten eines jeden Arbeitgebers, auf die Einhaltung von Erholungszeiten zu achten.
Die Befragung von 3200 jungen Arbeitnehmern fand bereits im Jahr 2012 statt und wurde nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aber erst kürzlich detailliert ausgewertet. epd/nd