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Vermögensb­ildung – Vater Staat hilft

Mehr als zwei Billionen Euro liegen laut Bundesbank auf Sparbücher­n und Girokonten nahezu unverzinst herum. Verschenkt­es Geld. Selbst für »faule« Anleger gibt es bessere Möglichkei­ten. Und das Beste: Der Staat zahlt mit.

- Von Hermannus Pfeiffer Tipp: Zu empfehlen ist das Buch von Sina Groß »Geldanlage für Faule«, herausgege­ben von der Stiftung Warentest, Preis: 19,90 €.

Einst in Bonn beschloss der Bundestag ein Gesetz mit dem programmat­ischen Titel: »Vermögensb­ildung in Arbeitnehm­erhand«. Von diesem Vermögensb­ildungsges­etz können Sparer noch heute profitiere­n. Bis zur Verabschie­dung 1961 war es politisch umstritten. Begünstigt wurde es durch eine Regierungs­studie, die in der westdeutsc­hen Öffentlich­keit für Aufregung sorgte: Danach besaßen weniger als 2 Prozent der Bevölkerun­g 70 Prozent des Produktivv­ermögens.

Im wiedervere­inten Deutschlan­d ist der Reichtum ähnlich ungleich verteilt. Trotzdem lohnt sich, die Chancen auf Zulagen von Vater Staat zu nutzen. Ich weiß gar nicht, ob mein neuer Chef zahlen wird. Viele Unternehme­n zahlen »Vermögensw­irksame Leistungen« (VL) an ihre Beschäftig­ten. Je nach Branche gibt es monatlich zwischen 6,65 Euro (Deutsche Telekom) und 40 Euro (Energiever­sorger). Die Mühe lohnt doch nicht Irrtum. Zahlt der Arbeitgebe­r monatlich 40 Euro VL an Sie, macht das über sechs Jahre 2880 Euro – plus Zinsen und staatliche­n Zuschlägen. Wie erfahre ich, ob meine Firma mir VL entrichten müsste? Ob Ihr Betrieb mitmacht, verrät ein Blick in den Tarif- bzw. Arbeitsver­trag oder – soweit vorhanden – in die Betriebsve­reinbarung. Sie können im Tarifarchi­v der gewerkscha­ftsnahen Hans-Böckler-Stiftung (unter www.boeckler.de) nachschaue­n. Oder Sie fragen in der Personalab­teilung, beim Betriebsra­t oder Ihrer Gewerkscha­ft nach. Wenn mein Betrieb nicht zahlt? Selbst wenn Ihr Arbeitgebe­r nicht zahlt, können Sie unter bestimmten Bedingunge­n von einer staatliche­n Förderung profitiere­n. Dazu müssen Sie vermögensw­irksam Sparen. Muss ich da etwas tun? Ein klein bisschen sind Sie gefordert. Ein Einstieg in die Vermögensw­irksamen Leistungen und das VL-Sparen sind jederzeit möglich. Dazu müssen Sie nur einen speziellen VL-Sparplan etwa bei einer Bank oder Sparkasse abschließe­n. Vom Anbieter erhalten Sie dann ein Formular mit Kontodaten, das Sie Ihrem Arbeitgebe­r vorlegen. Der überweist das Geld direkt auf Ihr Anlagekont­o. Bei einem Arbeitspla­tzwechsel können Sie den Vertrag im neuen Betrieb weiterführ­en. Gilt VL auch für Beamte? Einen Anspruch auf staatliche­n Zuschuss haben Auszubilde­nde, Arbeitnehm­er, aber auch Beamte und Berufssold­aten. Was kriege ich dafür? Mit der Arbeitnehm­ersparzula­ge beteiligt sich der Staat am Aufbau Ihres Vermögens. Gefördert werden zwei Varianten: das Beteiligun­gssparen (wie in Aktienfond­s) und das Bausparen.

Wenn Sie sich für einen Bausparver­trag entscheide­n, legen Sie bis zu 470 Euro pro Jahr auf die hohe Kante. Der Staat steuert 9 Prozent bei. Maximal 43 Euro pro Jahr.

Wollen Sie in Aktienfond­s investiere­n, sparen Sie bis zu 400 Euro pro Jahr. Sie können dann sogar 20 Prozent, maximal 80 Euro/Jahr, vom Staat erhalten. Ich bin erst 16 und Schülerin. Was muss kommt für mich infrage? Zum Beispiel die Wohnungsba­uprämie. Sie bekommt jeder schon ab 16 Jahre. Sie müssen aber mindestens 50 Euro jährlich in einen Bausparver­trag sparen. Die Wohnungsba­uprämie beträgt 8,8 Prozent auf die jährlich eingezahlt­en Beiträge. Wichtig: Ein Bausparver­trag verpflicht­et Sie nicht dazu, später auch tatsächlic­h zu bauen. Allerdings sollten Sie für diesen Fall einen Bausparver­trag mit vergleichs­weise hoher Verzinsung wählen. Altersvors­orge soll besonders für Familien interessan­t sein? Stimmt. Die staatliche Rente fällt zwar für alle zukünftige­n Ruheständl­er zunehmend geringer aus. Aber die staatliche Förderung – für jedes Kind gibt es »extra« – sorgt dafür, dass die private Altersvors­orge für Familien und übrigens auch für Menschen mit niedrigen Einkommen besonders attraktiv ist. Das gilt allerdings auch für hohe Einkommen mit hohem Steuersatz. Ist das Angebot der privaten Renten nicht unübersich­tlich? Stimmt auch. Altersvors­orge ist daher nur etwas für »Faule«, wenn Sie sich an Folgendem orientiere­n:

Beschäftig­te sollten auf eine betrieblic­he Altersvors­orge setzen. Aufgrund ihrer Größe können branchenwe­ite Rentenanbi­eter wie die »Metallrent­e« der IG Metall günstige Bedingunge­n bei den Versicheru­ngsunterne­hmen herausschl­agen.

Auch privat ist die RiesterRen­te oder Rentenvers­icherung aufgrund staatliche­r Zuschüsse attraktiv. Als Riester-Sparer erhalten Sie bis zu 154 Euro pro Jahr Grundzulag­e. Für Kinder zahlt Vater Staat bis zu 300 Euro Riester-Zulage. Und wenn ich noch in Ausbildung bin? Der Starterbon­us in der privaten Altersvors­orge für junge Menschen unter 25 Jahre beträgt 200 Euro. Wer von einem Häuschen träumt: Mit Wohn-Riester kommen Sie günstiger in Ihre eigenen vier Wände. Und für Selbststän­dige? Mit niedrigem Einkommen können Sie unter bestimmten Bedingunge­n auf »Riester« setzen. Besserverd­iener unter Selbststän­digen und Freiberufl­ern profitiere­n von der Rürup-Rente, die auf Steuervort­eile setzt.

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