Schwerhörigkeit kein Grund für Führerscheinentzug
Die Stadt Ludwigshafen hat einem 85 Jahre alten Mann zu Unrecht den Führerschein entzogen, nachdem dieser sich geweigert hatte, ein ärztliches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit beizubringen.
Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Wein
straße (Az. 3 L 4/16.NW) in einem am 4. Februar 2016 veröffentlichten Urteil.
Der Mann hatte bei der Ludwigshafener Fahrerlaubnisbehörde die Umstellung seiner 1962 erworbenen Fahrerlaubnis beantragt, weil das Dokument unansehnlich geworden war. Bei der Vorsprache auf dem Amt stellte eine Mitarbeiterin fest, dass der Mann ein Hörgerät trug und forderte ihn zur Vorlage eines ärztlichen Attestes zu seinem Hörvermögen auf. Er sollte zudem seinen Hörverlust exakt in Prozent angeben.
Diese Forderungen erfüllte der Kläger. Die Behörde verlangte dann eine Expertise einer Begutachtungsstelle für Fahreignung und setzte ihm eine Frist, die der Mann verstreichen ließ. Die Führerscheinstelle entzog ihm daraufhin mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
Dem Eilantrag dagegen gab das Verwaltungsgericht nun statt. Die Behörde habe rechtswidrig gehandelt, denn es hätten keine Tatsachen vorgelegen, die klärungsbedürftige Zweifel an der Kraftfahreignung des Antragstellers aufwürfen.
Die Anordnung einer Begutachtung komme nur in Betracht, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestünden. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Selbst eine hochgradige Schwerhörigkeit oder gar Gehörlosigkeit sei kein Mangel, der generell und allein für das Führen von Fahrzeugen ungeeignet mache, urteilte das Gericht.