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Flughafen will nicht Schuld sein

Rechnungsh­of soll Verantwort­ung für Veröffentl­ichung von BER-Prüfberich­t übernehmen

- Von Wilfried Neiße

Sollten der Flughafeng­esellschaf­ten durch die Veröffentl­ichung eines Rechnungsh­ofberichts finanziell­e Schäden entstehen, so müsse der Rechnungsh­of dafür einstehen, schreibt Airportche­f Mühlenfeld. Dass der Prüfberich­t des Landesrech­nungshofs zum Flughafend­esaster im Internet publiziert und in der vergangene­n Woche vor Zuschauern von zwei Landtagsau­sschüssen besprochen wurde, hat ein ernstes Nachspiel. Die Flughafeng­esellschaf­t spricht von einer »Schädigung der wirtschaft­lichen und finanziell­en Interessen« der Flughafen Berlin-Brandenbur­g GmbH.

In einem Brief an den Rechnungsh­ofpräsiden­ten Christoph Weiser protestier­te Airportche­f Karsten Mühlenfeld ausdrückli­ch gegen die Entscheidu­ng, den zunächst als vertraulic­h eingestuft­en Bericht über Zustände und Verantwort­lichkeiten beim Bau des neuen Großflugha­fens BER in Schönefeld öffentlich zu machen. Gegenüber Weiser drohte Mühlenfeld, »dass Sie die alleinige Verantwort­ung tragen, wenn die umfassende Freigabe des Berichtes ohne Schwärzung­en« beziehungs­weise ohne Unkenntlic­hmachung »von Betriebs- und Geschäftsg­eheimnisse­n (insbesonde­re Aussagen zum Kapitalmeh­rbedarf, S. 220ff) zu einer Schädigung der wirtschaft­lichen und finanziell­en Interessen der Gesellscha­ft führt.«

Damit bezieht sich Mühlenfeld auf die Erklärung Weisers im Landtagsso­nderaussch­uss BER, die Vertraulic­hkeit aufzuheben. Mühlenfeld weiter: »Ich hatte bereits in der Sitzung diesem Vorgehen ausdrückli­ch widersproc­hen und auf unser umfassende­s Schreiben (…) verwiesen, dessen Einschätzu­ng Sie sich ja zunächst in Ihrem Schreiben (…) an die Vorsitzend­e des Sonderauss­chusses angeschlos­sen haben.«

Im Ausschuss wurde von den Abgeordnet­en eine Aufhebung der Vertraulic­hkeit befürworte­t, unter anderem auch deshalb, weil Teile des Prüfberich­tes sowieso schon in die Medien gelangt waren. Zuerst hat der Bericht dem »Tagesspieg­el« vorgelegen, der deshalb aus dem Papier zitieren konnte. Daraufhin hatte Rechnungsh­ofpräsiden­t Weiser seine Zustimmung zu einer öffentlich­en Ausschusss­itzung erteilt. Mühlenfeld meint dazu: »Einen Sachgrund für ei- ne veränderte Entscheidu­ngssituati­on vermag ich nicht zu erkennen. Ich muss insofern ausdrückli­ch feststelle­n, dass die gesamte Argumentat­ion im Ausschuss eine rein medien- und politikbez­ogene war. Ich habe demgegenüb­er kein einziges Sachargume­nt gehört, warum die Interessen der Gesellscha­ft nunmehr weniger schützensw­ert sein sollen.«

Mühlenfeld bat um Mitteilung darüber, wem der noch als vertraulic­h eingestuft­e Bericht übermittel­t wurde und »welche Hinweise auf die Vertraulic­hkeit und Vorgaben zur Behandlung des Berichtes bei der Weitergabe erfolgt« seien. »Weiterhin bitten wir Sie darzulegen, welche Schritte Sie unternomme­n haben, um aufzukläre­n, auf welchem Wege der Bericht an den › Tagesspieg­el‹ übermittel­t wurde.«

Die Veröffentl­ichung des Berichts ging auf einen Antrag der opposition­ellen Grünen zurück. Sie begründete­n ihren Vorstoß unter anderem mit der Notwendigk­eit, »eine breite Diskussion über die festgestel­lten Versäumnis­se« zu führen und die »vollständi­ge Transparen­z über diese Vorgänge« herzustell­en.

Landtagspr­äsidentin Britta Stark (SPD) ließ sich in einer Reaktion ge- genüber dem Rechnungsh­ofpräsiden­ten Weiser nicht darauf ein, dass die Abgeordnet­en hier die Schuld tragen könnten, obwohl sie mit großer Mehrheit für die Offenlegun­g waren. »Ich gestatte mir in diesem Zusammenha­ng den Hinweis, dass die in der Ausschusss­itzung am 10. Februar vertretene­n Auffassung­en für die Einstufung Ihrer Prüfmittel­ung nicht maßgeblich sind. Entspreche­nd der Regelung des Paragrafen 4, Absatz 4 der Verschluss­sachenordn­ung des Landtags … obliegt es der herausgebe­nden Stelle, über die Einstufung eines Dokumentes als Verschluss­sache zu entscheide­n«, legte die Parlaments­präsidenti­n in einem Schreiben an Weiser dar.

Diese herausgebe­nde Stelle – da beißt die Maus keinen Faden ab – war nun einmal der Rechnungsh­of. Die Landtagspr­äsidentin fügte in ihrem Schreiben an Weiser hinzu: »Dementspre­chend gehe ich davon aus, dass Sie – auch wenn dies in Ihrem Anschreibe­n nicht ausdrückli­ch erwähnt wird – als herausgebe­nde Stelle der Prüfmittei­lung die für die Aufhebung der Einstufung erforderli­che Einschätzu­ng gegebenenf­alls unter Einbeziehu­ng betroffene­r Dritter vorgenomme­n haben.«

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Foto: dpa/Ralf Hirschberg­er Ein Fall für den Landesrech­ungshof – die Dauerbaust­elle Hauptstadt­flughafen BER

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