Von der Regierungs- auf die Anklagebank
Yachthafen-Residenz: Doch Prozess gegen Mecklenburg-Vorpommerns Ex-Wirtschaftsminister Ebnet
Die umstrittenen Subventionen für die Yachthafen-Residenz Hohe Düne werden die Justiz noch weiter beschäftigen. Nun muss sich auch Ex-Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) vor Gericht verantworten. Rostock. Ex-Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) muss sich nun doch vor Gericht wegen des Verdachts der Mittäterschaft zu Subventionsbetrug und Untreue beim Bau der YachthafenResidenz Hohe Düne verantworten. Wie das Oberlandesgericht am Mittwoch in Rostock bestätigte, ordnete das Gericht die Prozesseröffnung beim Landgericht Schwerin an. Mit Ebnet werden der Chef der Ostsee- sparkasse Rostock, Frank Berg, der Ex-Chef des Landesförderinstituts, Roland Gießelbach sowie zwei weitere Angeklagte vor Gericht stehen.
Es ist das erste Mal, dass ein Landesminister Mecklenburg-Vorpommerns wegen des Verdachts eines dienstlichen Vergehens vor Gericht steht. »Ebnet hat als Wirtschafts- und Verkehrsminister viel für unser Land erreicht«, sagte Staatskanzleisprecher Andreas Timm. »Wir sind zuversichtlich, dass sich herausstellen wird, dass er auch in diesem Fall korrekt gehandelt hat.«
Ende 2015 hatte das Landgericht Rostock die Prozesseröffnung abgelehnt. Dieses Gericht hatte im Juni 2015 den Yachthafen-Residenz-Investor Per Harald Løkkevik vom Verdacht des Subventionsbetrugs und Betrugs freigesprochen. Gegen dieses Urteil wiederum hatte die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Auf diesem Freispruch des Landgerichts beruhte auch die Ablehnung der Prozesseröffnung gegen Ebnet und die anderen Angeklagten. »Wo keine Haupttat, da auch keine Beihilfe«, zitierte das OLG die Entscheidung des Landgerichts.
Løkkevik war unter anderem vorgeworfen worden, das 2002 begonnene 100-Millionen-Euro-Hotelprojekt künstlich zweigeteilt zu haben, um damit eine höhere Förderung zu erreichen. Schon um die Eröffnung des Prozesses gegen den Norweger und dessen Zeit in Untersuchungshaft war es zu einem monatelangen und in Teilen öffentlich ausgetragenen Streit zwischen den beiden Gerichten und der Staatsanwaltschaft gekommen. Letztlich war Løkkevik unter anderem wegen Sozialversicherungsbetrugs zur Zahlung von 180 000 Euro Strafe verurteilt worden. Dagegen hatte die Verteidigung Berufung beim BGH eingelegt.
Das OLG ist der Ansicht, dass die nun Angeklagten den Investor in Kenntnis aller Umstände bei seinem Vorhaben aktiv beraten und unterstützt haben. Sie hätten auf diese Weise dafür Sorge getragen, dass die Entscheidung über die Subventionsanträge nach Vorprüfung durch das Landesförderinstitut wider besseres Wissens formal beim Wirtschaftsministerium verblieb und dort vollumfänglich im Sinne Løkkeviks getroffen wurde.
Das OLG betonte, dass es dieses Vorgehen anders als die Staatsanwaltschaft nicht als bloße Beihilfe zum Subventionsbetrug, sondern als Mittäterschaft bewerte. Zudem sei es sachgerecht, mit dem Landgericht Schwerin ein Gericht damit zu beauftragen, das mit der gesamten Materie bislang noch nicht befasst war.