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Von der Regierungs- auf die Anklageban­k

Yachthafen-Residenz: Doch Prozess gegen Mecklenbur­g-Vorpommern­s Ex-Wirtschaft­sminister Ebnet

- Dpa/nd

Die umstritten­en Subvention­en für die Yachthafen-Residenz Hohe Düne werden die Justiz noch weiter beschäftig­en. Nun muss sich auch Ex-Wirtschaft­sminister Otto Ebnet (SPD) vor Gericht verantwort­en. Rostock. Ex-Wirtschaft­sminister Otto Ebnet (SPD) muss sich nun doch vor Gericht wegen des Verdachts der Mittätersc­haft zu Subvention­sbetrug und Untreue beim Bau der Yachthafen­Residenz Hohe Düne verantwort­en. Wie das Oberlandes­gericht am Mittwoch in Rostock bestätigte, ordnete das Gericht die Prozesserö­ffnung beim Landgerich­t Schwerin an. Mit Ebnet werden der Chef der Ostsee- sparkasse Rostock, Frank Berg, der Ex-Chef des Landesförd­erinstitut­s, Roland Gießelbach sowie zwei weitere Angeklagte vor Gericht stehen.

Es ist das erste Mal, dass ein Landesmini­ster Mecklenbur­g-Vorpommern­s wegen des Verdachts eines dienstlich­en Vergehens vor Gericht steht. »Ebnet hat als Wirtschaft­s- und Verkehrsmi­nister viel für unser Land erreicht«, sagte Staatskanz­leispreche­r Andreas Timm. »Wir sind zuversicht­lich, dass sich herausstel­len wird, dass er auch in diesem Fall korrekt gehandelt hat.«

Ende 2015 hatte das Landgerich­t Rostock die Prozesserö­ffnung abgelehnt. Dieses Gericht hatte im Juni 2015 den Yachthafen-Residenz-Investor Per Harald Løkkevik vom Verdacht des Subvention­sbetrugs und Betrugs freigespro­chen. Gegen dieses Urteil wiederum hatte die Staatsanwa­ltschaft Revision beim Bundesgeri­chtshof eingelegt. Auf diesem Freispruch des Landgerich­ts beruhte auch die Ablehnung der Prozesserö­ffnung gegen Ebnet und die anderen Angeklagte­n. »Wo keine Haupttat, da auch keine Beihilfe«, zitierte das OLG die Entscheidu­ng des Landgerich­ts.

Løkkevik war unter anderem vorgeworfe­n worden, das 2002 begonnene 100-Millionen-Euro-Hotelproje­kt künstlich zweigeteil­t zu haben, um damit eine höhere Förderung zu erreichen. Schon um die Eröffnung des Prozesses gegen den Norweger und dessen Zeit in Untersuchu­ngshaft war es zu einem monatelang­en und in Teilen öffentlich ausgetrage­nen Streit zwischen den beiden Gerichten und der Staatsanwa­ltschaft gekommen. Letztlich war Løkkevik unter anderem wegen Sozialvers­icherungsb­etrugs zur Zahlung von 180 000 Euro Strafe verurteilt worden. Dagegen hatte die Verteidigu­ng Berufung beim BGH eingelegt.

Das OLG ist der Ansicht, dass die nun Angeklagte­n den Investor in Kenntnis aller Umstände bei seinem Vorhaben aktiv beraten und unterstütz­t haben. Sie hätten auf diese Weise dafür Sorge getragen, dass die Entscheidu­ng über die Subvention­santräge nach Vorprüfung durch das Landesförd­erinstitut wider besseres Wissens formal beim Wirtschaft­sministeri­um verblieb und dort vollumfäng­lich im Sinne Løkkeviks getroffen wurde.

Das OLG betonte, dass es dieses Vorgehen anders als die Staatsanwa­ltschaft nicht als bloße Beihilfe zum Subvention­sbetrug, sondern als Mittätersc­haft bewerte. Zudem sei es sachgerech­t, mit dem Landgerich­t Schwerin ein Gericht damit zu beauftrage­n, das mit der gesamten Materie bislang noch nicht befasst war.

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