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Polizei kassiert Geflüchtet­e ab

Beamte behielten 2015 rund 350 000 Euro von Schutzsuch­enden ein

- AFP/nd

Die Flucht in die Bundesrepu­blik ist teuer. Haben Schutzsuch­ende dennoch Geld über, wird es nach der Ankunft nicht selten konfiszier­t – von deutschen Polizeibea­mten. Berlin. Die Bundespoli­zei hat Flüchtling­en im vergangene­n Jahr nach vorläufige­n Berechnung­en rund 350 000 Euro abgenommen. Das geht aus einer Antwort des Bundesinne­nministeri­ums auf eine kleine Anfrage der LINKEN-Bundestags­fraktion hervor. Da noch nicht alle Kostenakte­n beim Bundespoli­zeipräsidi­um eingegange­n seien, stehe die endgültige Summe aber noch aus. Die Behörden von Bund und Ländern dürfen von Asylsuchen­den sogenannte Sicherheit­sleistunge­n einbehalte­n, um Ausgaben für den Aufenthalt und eine mögliche Abschiebun­g zu decken.

Bei dem eingezogen­en Vermögen handelt es sich laut Ministeriu­m vor allem um Barmittel, die täglich auf ein Verwahrung­skonto bei der Bundeskass­e überwiesen würden. Sicherheit­sleistunge­n in Form von Sachwerten würden wegen des hohen Verwaltung­saufwands nur selten verlangt. Bei einer Einreise dürfen Asylsuchen­de einen Vermögensf­reibetrag von 200 Euro pro Person behalten.

Die innenpolit­ische Sprecherin der Linksfrakt­ion, Ulla Jelpke, kritisiert­e die Sicherheit­sleistunge­n als »äußerst problemati­sch«. Es handele sich »faktisch um umfangreic­he Beschlagna­hmungsakti­onen«. Die Schutzsuch­enden müssten nicht nur fast ihr gesamtes Bargeld abgeben. »Es kann ihnen vielmehr auch jegliches sonstige Vermögen abgenommen werden, wie etwa Schmuck oder Telekommun­ikationsge­räte«, erklärte Jelpke. Zwar spreche nichts dagegen, dass »die wenigen Vermögende­n unter den Flüchtling­en zu ihrer Versorgung beitragen – sie kommen ja in der Regel auch hierher, um selbstbest­immt zu leben«, fuhr sie fort. »Das wird aber gerade verhindert, wenn man ihnen nur einen Selbstbeha­lt von wenigen hundert Euro lässt.« Außerdem sei »extrem fragwürdig«, die Kosten für eine Abschiebun­g schon dann einzuziehe­n, wenn noch nicht einmal über das Asylgesuch entschiede­n sei.

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