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Behinderte Kinder eingesperr­t

Bayerns Sozialmini­sterin sieht Missstände bestätigt

- Dpa/nd

München. Nach einem Bericht des Bayerische­n Rundfunks über den Umgang mit behinderte­n Kindern in bayerische­n Heimen hat Bayerns Sozialmini­sterin Emilia Müller (CSU) die zuständige­n Aufsichtsb­ehörden einbestell­t. »Mir geht es jetzt darum, den Umfang und die Hintergrün­de zu klären. Denn eines ist klar: Es darf in unseren Einrichtun­gen für behinderte Kinder kein Einsperren als Strafaktio­n geben«, sagte sie auf dpa-Anfrage in München.

Der Bayerische Rundfunk hatte am Mittwoch berichtet, sogenannte »freiheitsb­eschränken­de Maßnahmen« für behinderte Kinder gebe es in einem Großteil der größten Heime im Freistaat. Von 30 befragten Einrichtun­gen räumten laut BR 18 derartige Maßnahmen ein, neun antwortete­n nicht und nur drei gaben an, bei ihnen gebe es sie nicht.

»Ich habe die aktuellen Recherchen nochmal zum Anlass genommen, der Sache nachzugehe­n«, sagte Müller. Dabei habe es sich leider bestätigt, dass TimeOut-Räume – Rückzugsor­te zur Deeskalati­on – teilweise abgesperrt werden.

Das Diakonisch­e Werk Bayern fordert nach dem BR-Bericht richterlic­he Beschlüsse für bestimmte Maßnahmen in Kinderheim­en. Es gebe Situatione­n, in denen behinderte Kinder beispielsw­eise Gitter für ihre Betten bekommen oder – unter Beobachtun­g von außen – für kurze Zeit in Räume eingeschlo­ssen würden. »Bei uns ist es in der Regel so, dass wir uns nach der Zustimmung der Eltern noch mit einem richterlic­hen Beschluss absichern«, sagte Diakonie-Sprecher Daniel Wagner. »Wir fordern seit langem, dass das rechtliche­r Standard wird.« Die Diakonie ist Dachverban­d von mehr als 300 Trägern und Einrichtun­gen der Behinderte­nhilfe in Bayern – darunter auch fünf Heime.

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