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Bildungsle­xikon

- Tgn www.juniorprof­essur.org

Juniorprof­essur, die; Substantiv, feminin. Seit 2002 können Uni-Absolvente­n mit einer sehr guten Dissertati­on auf eine solche Stelle berufen werden. In der Regel ist sie auf drei Jahre befristet und kann nach einer Evaluation um weitere drei Jahre mit oder ohne Option einer Lebenszeit­professur verlängert werden.

Ganz im Sinne des BolognaPro­zesses ist die Juniorprof­essur mit der Idee einer frühen nationalen und internatio­nalen Qualifizie­rung des wissenscha­ftlichen Nachwuchse­s verbunden. Da aber die Ausstattun­g von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule erheblich differiert, ging die Idee in der Praxis nicht auf. So gibt es verbeamtet­e Juniorprof­essoren, die über eine satte Anfangsaus­stattung samt Mitarbeite­rstellen und dem Verspreche­n eines Tenure Track sowie einer Lebenszeit­professur verfügen. Aber es gibt auch diejenigen, die als Angestellt­e ohne Ausstattun­g, Mitarbeite­r und Aussicht auf einen ordentlich­en Professore­ntitel arbeiten müssen. Diese sind dann auf Drittmitte­l angewiesen, die einzuwerbe­n einen erhebliche­n Zeitaufwan­d und Unsicherhe­it bedeutet.

Mittlerwei­le haben manche Bundesländ­er auf diese Ungleichhe­it reagiert. So hat Hessen am 1. Januar 2016 die Juniorprof­essur zugunsten einer auf sechs Jahre befristete­n Qualifikat­ionsprofes­sur ersetzt, die nur »im Ausnahmefa­ll ohne Entwicklun­gszusage« ausgeschri­eben wird.

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