Um Himmels Willen …
Schleswig-Holstein streitet über Gott in der Verfassung
In Schleswig-Holstein wird vehement, aber sachlich darüber diskutiert, ob in die Präambel der Landesverfassung ein Gottesbezug hineingehört oder nicht. In der erst im Herbst 2014 beschlossenen aktuellen Fassung ist keiner vorhanden. Nun hat eine Volksinitiative mit über 40 000 Unterschriften für eine erneute Debatte darüber im Kieler Landtag gesorgt.
Eine Änderung bedarf einer Zweidrittelmehrheit mit mindestens 46 Stimmen, doch die zeichnet sich derzeit noch nicht ab. Unter den sechs Parteien im Landesparlament gibt es in dieser Frage keinen Fraktionszwang. Einen interfraktionellen Antrag mit einer neuen Kompromissformel, die lautet »In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt (…)« haben 31 Parlamentarier bereits unterschrieben. Die Gegenlinie dazu vertreten die Piraten, die eine Trennung von Staat und Religion für geboten halten und Glauben zur Privatsache erklären. Etliche Abgeordnete plädieren für eine breit angelegte Toleranzformel. Anke Erdmann (Grüne) wünscht sich statt einer Kompromissformel nicht den kleinsten, sondern den stärksten gemeinsamen Nenner.
Bei SPD, Grünen, FDP und der Partei der dänischen Minderheit, dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW), gibt es unter den Mandatsträgern sowohl die Proals auch die Kontrahaltung. Die Piraten sind geschlossen für die Beibehaltung der aktuellen Präambel. Diese beruft sich auf die »Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit«. Bei der CDU hat es laut Fraktionsvorsitzendem Daniel Günther gar eine Probeabstimmung gegeben, demnach alle 22 Abgeordneten die neu vorgeschlagene Kompromissformel tragen.
Zu den Befürwortern mit Gottesbezug zählen Ministerpräsident Torsten Albig und SPD-Fraktionschef Ralf Stegner (beide SPD), ein nicht unerheblicher Teil der Sozialdemokraten ist jedoch dagegen. Eine prominente Gegenposition nimmt FDP-Vordermann Wolfgang Kubicki ein, »obwohl ich überzeugter Christ bin«. Die erneute parlamentarische Behandlung landet nun im Innen- und Rechtsausschuss, verbunden mit einer Anhörung. Spannend wird es im Juni in der zweiten Lesung – dann mit Abstimmung im Plenum. Scheitert der interfraktionelle Vorstoß, besteht für die Initiatoren die Möglichkeit, auf einen Volksentscheid hinzuarbeiten. Zu den »Motoren« dort gehören die evangelische und katholische Kirche, jüdische Vertreter, aber auch die Islamische Religionsgemeinschaft.